Genehmigung für 2m Trampolin in Garten mit Sondernutzungsrecht einer Eigentumswohnung?
Uns gehört eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, für deren Garten wir das alleinige Sondernutzungsrecht haben. Wir möchten gerne in den Sommermonaten ein Trampolin aufstellen (Durchmesser ca. 2m). Es wird während der Sommermonate stehen bleiben, im Winter jedoch abgebaut werden. Es wird nicht fest im Boden verankert. Benötigen wir eine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft? Und falls ja, einstimmig oder mehrheitlich?
2 Antworten
Also, eine ETW in einem Mehrfamilienhaus wird nicht möglich sein und über das Sondernutzungsrecht muß es einen notariellen Vertrag geben. Ich kann mir jedoch beim besten Willen allerdings so eine Zusage nicht vorstellen.
Ergänzung: Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche berechtigt den Rechtsinhaber nur zu einer gärtnerischen Nutzung in den Grenzen von § 14 Ziff. 1 WEG (vgl. LG Hamburg ZMR 2011, 226).
Und warum gibt es diese Detailfragen denn nicht? Auch die Verteilung der Kosten und Lasten (Baumfällaktionenen, etc.) müssen doch geordnet worden sein, oder?
Was meinen Sie genau mit "eine ETW in einem Mehrfamilienhaus wird nicht möglich sein"? Es gibt natürlich einen notariellen Vertrag, in dem auch das Sondernutzungsrecht geregelt ist, aber dieser regelt ja keine Detailfragen.
Hierfür benötigt Ihr meines Erachtens keine Genehmigung. Ich würde aber trotzdem alle Hausbewohner umfassend darüber informieren. Denn ein solches Trampolin quietscht und ist leider ziemlich geräuschvoll bei Benutzung- obwohl es Eurer Recht ist, den Garten so zu benutzen, vergleichbar Sandkasten für Kinder oder Aufstellung Schaukel oder größeres Planschbecken- es wird sicher keine Begeisterungsstürme hervorrufen!
Eine Sandkiste, die mobil ist und nicht in den Boden eingelassen wird, muss nie genehmigt werden.
Also, Aufstellen einer Sandkiste ist eine bauliche Veränderung und bedarf der Zustimmung aller Miteigentümer, so meine Literatur.