Hausordnung im Reihenhaus
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das Haus ist eigentlich ein Doppel-Einfamilienhaus mit je 2 Wohnung pro Haushälfte. Jede Hälfte hat ihren eigenen Eingang und Hausflur und ist von der anderen Hälfte eigentlich unabhängig. Die meisten Installationen wie Heizung, Strom, Wasser und SAT-Schüssel hat jede Haushälfte für sich allein. Laut Teilungserklärung gehören zu dem Grundbuchblatt aber alle 4 Wohnungen. Daher müssen Belange des Gemeinschaftseigentums (Dach, Abwasserschächte, Parkplätze) von allen 4 Parteien entschieden werden. Jetzt meine Frage: Es gibt bisher keine Hausordnung und keine offizielle eingetragene Eigentümergemeinschaft. Kann jede Haushälfte ihre eigene Eigentümergemeinschaft gründen und somit auch eine eigene Haushordnung für den Teil des Eigentums aufstellen, der eben nur die eigene Häflte betrifft (Nutzung der Hausflurs, Reinigungs- und Schneeräumdienste, Wahl des Stromanbieter, etc). Oder müssen Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentumgrundsätzlich von allen getroffen werden, auch wenn es um einen Teil des Gemeinschaftseigentums geht, der die anderen Eigentümer gar betrifft ( z.B. die Erneuerung der Heizung der anderen Haushälfte)
2 Antworten
Eine WEG ohne Teilugnserklärung und einem Grundbuch je Mieteigentümer wäre ein Novum! Das erklären Sie irgend etwas falsch!
Ihr seid alle zusammen die Eigentümergemeinschaft und müßt daher auch zusammen entscheiden. Anbieter von Strom usw. kann jeder für sich alleine entscheiden. Wenn die Heizung lt. Teilungserklärung (sonst Anwalt fragen) Gemeinschaftseigentum ist, ist die Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer erforderlich. Ansonsten nicht. Ist etwas schwierig zu erklären, am besten geht Ihr mal mit der Teilungserklärung zu einem Anwalt und laßt Euch "aufklären".