Wer trägt die Kosten für die Beseitigung eines durch Sturm umgestürzten Baumes im Garten einer Eigentumswohnung mit Sondernutzungsrecht?
Durch Sturm ist ein Baum im Garten meiner Eigentumswohnung, an dem ich ein Sondernutzungsrecht habe, umgestürzt. Muss ich die Kosten für die Beseitigung selbst zahlen oder trägt das die Eigentümergemeinschaft?
3 Antworten
... also, die WEG wird sich ja wohl eine diesbezügliche VGV leisten; und wenn nicht, muss sie eben die Kasse öffnen.
Wer sonst sollte bezahlen müssen?
... wer sonst sollte bezahlen müssen? Und VGV kennt jeder Eigentümer und Verwalter, mit der solche Aktionen abgesichert werden können.
Ich bin seit Juli Eigentümer und habe die anderen 4 Eigentümer hier gefragt und keiner kennt ein VGV. Bitte schreibe doch mal was das genau ist. Es interessiert mich, weil es wichtig sein könnte. Ich hab unter anderem auch einen Baum im Garten. Kann mir nicht vorstellen daß die anderen Eigentümer zahlen wenn der umfällt. Ist ja Sondernutzungsrecht für meinen Garten. Sonst könnten ja die anderen auch bestimmen was ich in meinem Garten machen darf und was nicht. Damit wäre das Wort Eigentum in meinen Augen ad absurdum geführt...Dankeschön für Deine Erklärung was VGV ist.
... es ist doch gar nicht Dein Eigentum und wer von Versicherungen keine Ahnung hat bzw. noch gar keine hat, sollte ganz einfach seinen Berater/Makler einbinden.
Für solche alleswissenden Eigentümer bin ich nun wirklich nicht zuständig.
Wieso ist es nicht mein Eigentum ? Ich stehe im Grundbuch. Warum beantwortest Du meine höflich fomulierte Frage nicht einfach ?
... kannst Du gar nicht für das Grundstück sein, wenn es vier weitere Eigentümer gibt und es eine WEG ist.
Dann gehört das Ding nebst Baum eben der.
Und jeder Eigentümer kennt Versicherungen, hat einen Berater/Makler, der sogar haftet, und Du willst Eigentümer sein und kennst keine Gebäudeversicherung? Lachnummer, oder?
Und laut Frage ist es eben kein Eigentum, lediglich ein Nutzungsrecht gibt es.
Warum beleidigst Du mich ? Warum beantwortest Du immer noch nicht meine höflich gestellte Frage ? Wer ist hier die Lachnummer ????
Wenn der Garten laut deinem Mietvertrag zum Sondereigentum gehört, dann musst du selber zahlen. Die Frage ist, ob sich der Baum ebenfalls in deinem Garten befand oder von einem anderen Grundstück/Garten in deinen Garten gefallen ist.
Der Baum steht im eigenen Garten und es ist kein Sondereigentum, sondern ein Sondernutzungsrecht
Okay, das verstehe ich so: ich darf die Früchte des Baumes nutzen also z.B. essen OHNE die anderen Eigentümer fragen zu müssen. Aber alle anderen dürfen entscheiden ob ich noch einen weiteren Baum pflanzen darf ?
Zahlt normalerweise die Gebäudeversicherung.
Möglich, aber im bestehenden Vertrag nicht enthalten
Das Gebäude ist nicht versichert?
Für Pflanzen und Baüme auf Ihrem aalleijgien Sondernutzugnsrecht sidn sei auch alleine verantwortlich.
Stutzen Sie stets rechtzeitig, bevor die Baumschutzsatzung greifen kann, hochwachsende Bäume, damit so etwas nicht passieren kann, bzw. die Schadensbeseitigung wenig Aufwand bedeutet.
Was ist eine VGV ? Deine Antwort erscheint so als ob die Eigentümergemeinschaft zahlen müsste. Ich denke nicht daß das so ist.