Gartenzutritt bei vorhandenem Sondernutzungsrecht im "Notfall" möglich?

4 Antworten

Ich verstehe hier die ganze Diskussion nicht wirklich....

elektrische Torantriebe für Garagen haben doch immer eine Notentriegelung, damit die auch bei Stromausfall auf gehen.

Oder sollte ich mich da so täuschen???

Gemeinschaftseigentum sieht, wie der Name schon sagt, nicht die Nutzung durch einen einzelnen Miteigentümer vor. Dann ist das aus dem GE herausgenommen.

Sondernutzungsrecht.... Was beinhaltet das? Daß er die Fläche als Garten oder Abstellplatz.... nutzen kann? Oder ist die Fläche durch diese Sondernutzung aus dem GE ausgekoppelt?

Um das richtig kla benennen zu können, müßte man den Vertrag im ganzen sehen.

Ich denke ein Stromausfall ist kein Notfall.

Am einfachsten ist es wohl wenn man das einfach (vertraglich) abklärt und absichert.

gemeinschaftseigentum darfst du als mitglied der gemeinschaft immer betreten

deshalb heißt es ja so

es ist für die nutzung durch die gemeinschaft

solange es so genutzt wird, dass da nichts dauerhaftes passiert, ist das immer ok

natürlich darfst du es betreten, auch ohne zu fragen

clanger 
Beitragsersteller
 15.06.2017, 12:35

Aber es gibt ja ein Sondernutzungsrecht. Unter normalen Umständen darf ich den Garten demnach nicht betreten...

KevinderRote  15.06.2017, 12:36
@clanger

dann ist es kein gemeinschaftseigentum mehr, wenn ein SNR da liegt

nein, dann musst du ihn fragen

das ist kein notfall

Sansiverien  15.06.2017, 12:38
@clanger

Eigentümer B bewohnt die Erdgeschosswohnung und hat auch ein Sondernutzungsrecht für den Garten i

so sehe ich das auch clanger!

clanger 
Beitragsersteller
 15.06.2017, 12:41
@Sansiverien

Das bedeutet im schlimmsten Fall (Stromausfall) müsste Eigentümer A sein Sektionaltor zerstören um Zugang zur Garage zu erhalten?

KevinderRote  15.06.2017, 12:42
@clanger

ja, ich denke auch nicht, dass du den zugang gerichtlich erstritten bekommst

aber dann nimmst du einfach zugang und die anzeige wegen hausfriedensbruch, eh du dir da tausende euros schaden machst

ist einfach effizienter

Hat Eigentümer A im Falle eines Stromausfalls (Notfalls) das Recht, sich
Zugang von der Hinterseite seiner Garage aus zu verschaffen?


bin kein fachanwalt, aber das RECHT, gartenfläche zu betreten, die ihm nicht "gehört" hat er ganz sicher nicht.


du meinst es doch sicher so, dass A dem B dann durch den garten latschen müsste, weil er meint ein"notfall" läge vor, richtig?



ansonsten gäbe es doch das o.a. problem nicht?


A hat  halt am falschen ende gespart..  so eine notentriegelung kostet m.W. noch nicht mal aufpreis....


clanger 
Beitragsersteller
 15.06.2017, 12:40

Die Wohnungen wurden leider schon mit dieser Ausstattung gekauft. 

In der Teilungserklärung ist nur vom Sondernutzungsrecht des Eigentümers B die Rede. Es ist allerdings nicht ausdrücklich erwähnt, dass er auch das alleinige Recht hat dieses Grundstück zu betreten.

Auch Eigentümer A gehört der Garten ja nicht, der bleibt ja weiterhin Gemeinschaftseigentum der WEG.

Sansiverien  15.06.2017, 12:41
@clanger

du, erörterte das doch einfach auf der nächsten eigentümerversammlung. wir müssen doch nicht raten, was in deinen unterlagen steht oder nicht...

ausserdem: so eine notentriegelung lässt sich auch NACHRÜSTEN   :-0

clanger 
Beitragsersteller
 15.06.2017, 12:43
@Sansiverien

Werden wir machen :) Leider steht in der Teilungserklärung nicht allzu viel drin... da wurde damals ziemlich gespart bei den Ausführungen. 

Muss der Eigentümer B so einem Antrag unbedingt zustimmen? Auch wenn mehr weniger als 1/3 der Stimmen hat?