Wieviel Bauschutt im Gartenboden ist zulässig?

3 Antworten

Wenn der "Bauschutt" nur aus Steinen, Mörtel und Beton besteht, ist er kein Abfall und darf überall zur Anschüttung oder Verfüllung benutzt werden.

Wenn aber Kunststoffe, Kabel, Eisen, Blech etc. dabei ist, ist es Abfall, der nach den Gesetzen nur auf Deponien gelagert werden darf.

Ist dies der Fall können die Eigentümer den Verkäufer oder direkt den Verursacher in Regress nehmen und die Beseitigung des Abfalls verlangen, denn sie haben etwas gekauft, was nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und das Grundwasser gefährdet. Das ist sogar strafbar; d.h. die Eigentümer müssen tätig werden, denn sonst werden sie in Haftung genommen.

Also nicht wegen entgangener Erdbeeren klagen, sondern wegen schwerwiegendem Verstoß gegen Abfallrechtliche Vorschriften!

Die 1. Beantwortung der Frage ist grundsätzlich richtig, würde ich als Bauingenieur sagen, der vor einiger Zeit 3 Jahre in der deutschen Abfallwirtschaft tätig war. Insbesondere trifft Absatz 1 zu, sofern es "inerter" Bauschutt ist, also ohne die Bestandteile, die dann weiter unten erwähnt wurden.

Der folgende Absatz stimmt so auch. Ob die Bewertung "schwerwiegender Verstoß" richtig ist,  hängt vom Abfall ab und kann eigentlich nur ein Gericht / Sachverständige beurteilen. Insgesamt eine sehr gute Antwort, was man in diesem Forum zum Thema selten lesen kann!

Soweit mir bekannt, gibt es keine (länderbezogene) Vorschrift, die Angaben über die Menge an INERTEM Bauschutt vorgibt.

Das ist über das Baurecht in diesm Fall Bayerische Bauordnung nicht zu beantworten. In dieser Lektüre findet sich kein Eintrag dazu.

Viel mehr ist es eine Vertragssache. Was stand denn im Kaufvertrag? Gekauft wie besichtigt....... Ihr schreibt auch von Gesteinsbrocken. Ist es den Fels oder Beton? Ist es vom Aushub her oder von einem Gebäude das vorher dort stand? Habt ihr euch im Kaufvertrag denn 20cm Humus auch zusichern lassen?  Was anderes wäre es, wenn versteckte Mängel vergraben wäre ( z.B. Asbest ) Da würe eine 30järige Gewährleistung gelten.Also, dann müsst ihr damit leben, so wie es ist.

axelbbbr 
Beitragsersteller
 17.04.2011, 14:21

Zunächst mal vielen Dank für die Antwort. Im Vertrag ist keine nähere Bestimmung über die Humusdicke enthalten. Es heisst jedoch, dass "das Vertragsobjekt hinsichtlich seines sichtbaren, ohne besondere Sachkenntnis erkennbaren Zustandes in seiner in der Natur bereits bestehenden Beschaffenheit verkauft wird...". Nun sind diese Betonbrocken und der weitere Bauschutt ja nicht unmittelbar erkennbar. Aber sie stammen doch eindeutig entweder von Bau unseren Hauses oder dem Abriss des Hauses, das vorher dort stand.

Weiterhin heisst es im Vertrag, dass "die Bauleistungen nach den zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrages bei der Baugenehmigungsbehörde anerkannten Regeln der Baukunst (...) zu erbringen" sind. Ich hatte gehofft, dass es eine Regel dafür gibt, wieviel Schutt und Betonbrocken der Bauträger im Boden hinterlassen darf.