Nachtspeicherheizung in Eigentümergemeinschaften

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Nachtspeicherheizungen sind ein Auslaufmodel.

Dies ist seit dem 1.10.2007 in der EnEV (Energieeinsparverordnung) § 10a so beschlossen. Nun zu deinen Fragen:

  1. Ja, deine Vermutung ist richtig. Allerdings genügt hier, trotz baulicher Veränderung (§ 22 Abs. 1 WEG) die einfache Mehrheit der beschlussfähigen Wohnungseigentümerversammlung, weil es sich um eine sog. modernisierende Instandhaltung handelt.
  2. Ja, sehr viele Wohnungseigentümergemeinschaften haben dieses Problem. Dennoch gibt es keine generelle Lösung, weil eine Umrüstung auf eine andere Heizungsanlage je nach Gebäude und Gemeinschaft unterschiedlich ausfallen kann. Was für eine WEG sinnvoll ist, kann für eine andere völlig unsinnig sein. Daher kann dies jede WEG für sich selbst festlegen.
  3. a) Ja, auch Nachtspeicherfußbodenheizungen sind gem. der EnEV ein Auslaufmodell http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__10a.html

    b) Das hängt von den baulichen Gegebenheiten vor Ort ebenso ab, wie von den Kosten und der Entscheidung der Wohnungseigentümerversammlung.

Ein einklagbares Recht auf die Umstellung der Nachtspeicheröfen gibt es nach derzeitiger Rechtssprechung oder Gesetz noch nicht. Dies wird sich vermutlich in einigen Jahren ändern, wenn die Übergangsfristen der EnEV sich dem Ende zuneigen.

Da du erst Wohnungseigentümer sein mußt, um überhaupt Anträge auf der Wohnungseigentümerversammlung stellen zu können, würde ich an deiner Stelle meine Entscheidungen mit den Nachtspeicherheizungen treffen.

Den Ausführungen von wolke72012 stimme ich zu.

im Rahmen einer Eigentümerversammlung ansprechen und genehmigen lassen...

Das liest sich - wie "en passant" - nichts leichter als das. Da ist Vorsicht angesagt. An Deiner Stelle würde ich vom jetzigen Sonder-Eigentümer einen diesbezüglichen Beschluss der WEG erwirken lassen. Und, dann erst kaufen. Was und wann die WEG nämlich beschließt steht noch nicht einmal in den Sternen. Mit Verlaub: Es ist für Dich unkalkulierbar.

Genauso wie die politische Entwicklung.

Gruß

1.) ja, so ist es 2.) ja, da haben Sie recht. Eine generelle Lösung ist nicht vorgegeben. Jede WEG kann und muss selbst eine Lösung erarbeiten (die je nach Gemeinschaftsordnung und baulichen Gegebenheiten unterschiedlich ist) etc. 3a) siehe http://www.energiewelt.de/web/cms/de/1234052/energieberatung/heizung/nachtspeicherheizung/verbot-nachtspeicherheizung/ (und das Bundesbauministerium hat letzten Dienstag erst eine Kippung des Verbots, wie in der Wirtschaftswoche angedeutet, dementiert.) 3b) Heizungsingenieur/Sonderfachmann befragen