Dachraum ausgebaut und Vermietet ohne Genehmigung. Was kann im nachhinein getan werden?
Hallo liebe Antwortgeber.
Sachverhalt: Wir wollen eine Wohnung in Pattensen / Niedersachsen kaufen, die uns als 86qm EG Wohnung mit 24qm Dachgeschosswohnung (vermitiet) mit Keller und Garage angeboten wurde.
Mit dem Verkäufer sind wir soweit Übereingekommen, bis wir den Grundriss erhalten haben und die Dachgeschosswohnung nicht aufgeführt war.
Der Verkäufer hat sich beim Bauamt darum gekümmert, und nachdem auch dort nur ein Dachboden erwähnt war, hat dieser sich um eine Genehmigung kümmer wollen.
Die Wohnung gehörte der Mutter und der Bruder hat sie Verwaltet. Die Dachgeschosswohnung soll schon lange Vermitet sein und die anderen Eigentümer haben das auch alle ohne Genehmigung gemacht. "Das wurde damals so gemacht", wurde uns gesagt.
Nach einiger Zeit trat er an uns erhan und erklährte, dass das mit der Genemigung denen zu lange dauert und auch ein weiteren Stellplatz bereitgestellt werden muss.
Sie wollen jetzt die Wohnung nicht mehr mit zusätzlicher Dachwohnung sondern Dachraum verkaufen und uns beim Kaufpreis 5000€ entgegenkommen.
Da wir auf die Mieteinnahme angewiesen sind überlegen wir nun, ob wir kaufen und die Wohnung genehmigen lassen oder vom Kauf zurücktreten.
Nun meine Frage: - Können wir die Dachgeschosswohnung so übernehmen und vermietet lassen ohne uns strafbar zu machen? - Was muss gemacht werden um eine Genehmigung zu bekommen? - Benötigen wir wirklich einen weiteren Stellplatz? Im Hof gibt es keine Möglichkeit einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Auf der Strasse gehören die Parkpläzte der Stadt. - Was können für Kosten auf uns zukommen? (bestenfalls und schlimmstenfalls) - Was sollten wir im Kaufvertrag mit aufnehmen?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.
3 Antworten
Ein Schwarzbau einer Dachgeschosswohnung kann teuer werden, bis hin zum Abriss. Ohne handfeste Baugenehmigung würde ich den Kaufvertrag so nicht unterschreiben.
Das Problem ist doch bei einer extra Mietpartei da oben, dass die Brandschutzauflagen strenger sind als bei Nutzung der Dachgeschossreserve durch den EG-bewohner. Vielleicht wird ein Extra- Treppenaufgang nötig, sieht man häufig als von außen angebrachte Metalltreppe. Die Nutzungsbestimmungen des Bebauungsplanes spielen da auch eine Rolle, wenn z.B. nur Einfamilienhäuser dort genehmigungsfähig sind, d.h. keine zweite Küche sein darf usw. Würde mich einfach selbst beim Bauamt der Stadt erkundigen, vorerst nur mal telefonisch um Akteneinsicht bitten, dann alles genau recherchieren. Nach dem Kaufvertrag wird alles schwieriger, bzw. kostenintensiver, falls die Stadt noch umlagefähige Kosten zu bekommen hat, werden die auf einmal tätig. LG Lukull
und wo soll der Stellplatz herkommen?
Eigentlich ist es so: wenn man einen Dachboden ausbaut und die baulichen Gegebenheiten sind vorhanden, d.h. die Decke zum Untergeschoß ist statisch für einen Ausbau angelegt, es sind keine äusseren baulichen Veränderungen am Haus vorgenommen, kann man ausbauen ohne eine Genehmigung zu haben. Es sollte natürlich versicherungstechnisch mit angegeben sein und ggf. ändert sich auch die Grundsteuer, da eine neue Wohnung hinzu gekommen ist.
Ich würde an eurer Stelle einfach beim zuständigen Bauamt nachfragen und dann seht ihr ja was ihr für eine Antwort bekommt. Ansonsten würde ich die Finger davon lassen.
du kannst ja erstmal die Gegebenheiten beschreiben und mal allgemein fragen ob - wenn die baulichen Voraussetzungen gegeben sind - man für den Ausbau des Daches eine Genehmigung braucht, weil man ggf. die Wohnung vermieten möchte.
Dann hörst du ja schon was gesagt wird.
Gibt ja viele, die bauen Haus mit Dach, machen entsprechende Fenster, Versorgungsleitungen, Treppe nach oben, eine statisch richtige Decke rein und bauen später aus - dann braucht man keine Genehmigung.
Das mit der Genehmgung und einen zusätzlichen Stellplatz wird so schon stimmen,Tipp, kauf die Wohnung und das Dachgeschoß alls Abstellräume und wenn du diese dann mal als Parti- Spiel- oder Besuchszimmer nutzt, dann kräht kein Huhn und kein Hahn danach.
lies mal:
Da wir auf die Mieteinnahme angewiesen sind ...
Wie Frage ich denn am besten beim Bauamt nach der Wohnung ohne die Verkäufer anzuschwärzen?
Immerhin muss ich gewiss konkrete Angaben machen, die die Wohnung betreffen.
Wird das Bauamt nicht hellhörig, wenn ich erwähne, dass die Verkäufer für die Wohnung keine genemigung haben und die bereits vermietet ist, und wird der Sache von sich aus nachgehen?