Nutzfläche im Souterrain als Wohnung genutzt, aber nicht genehmigt. Welche Konsequenzen möglich?
Hallo zusammen!
Wir wollen uns ein Haus kaufen, das im Souterrain eine seit Jahren vermietete Einliegerwohnung beinhaltet. Allerdings ist diese Einliegerwohnung vom Bauamt nicht als Wohnfläche genehmigt und läuft daher nach wie vor als Nutzfläche. Wahrscheinlich wird das Bauamt eine Genehmigung nicht erteilen, weil die Höhe mit 220 cm zu gering ist. Ansonsten ist die Einliegerwohnung eine ganz normale Wohnung mit Bad, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Fenstern, Wasser, Strom, Heizung etc. Halt wie eine ganz normale Wohnung.
Welche Risiken habe ich nun als Hauskäufer? Muss ich irgendwelche Konsequenzen befürchten, weil ich ja Nutzfläche als Wohnfläche vermiete, obowhl nicht genehmigt? Kann das Bauamt, Ordnungsamt, Finanzamt oder wer auch immer Ärger machen?
4 Antworten
das finanzamt interessiert das herzlich wenig solang es anteilig die steuer bekommt,das ordungsamt genauso,das bauamt nur wenn du meldung machst.ich würde versuchen den preis zu drücken auf grund der nicht genehmigten wohnung,dem mieter wegen raumhöhe schon bescheid geben schriftlich und die niedrige raumhöhe als vorteil schmackhaft machen,niedrigere heizkosten.kenn bestimmt 20 wohnungen die so ausgebaut wurden und das schon jahre,hat noch keinen interessiert und du kannst immer noch sagen hast vom vorbesitzer so gekauft
Du übernimmst ja die Gegebenheit, wie sie ist Du hättest im Moment nicht einmal die Möglichkeit, diesen Mietvertrag zu kündigen. Erst bei einer Neuvermietung würdest du u.U. Probleme bekommen. Aber, wo kein Kläger, da kein Richter.
Die Wohnung ist ja bereits vermietet. Das wäre jetzt nicht einmal ein Kündigungsgrund seitens des Vermieters.
Nach dem Erwerb bist Du allein für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlicher Vorschriften verantwortlich. Wenn die Wohnung nicht als Wohnung von der Bauaufsicht genehmigt werden kann wird Sie irgendwann eine Nutzungsuntersagung verfügen und dem Mieter eine Räumungsverfügung schicken; dem Mieter musst Du dann alle Schäden erstatten. Wird sehr teuer!!!
?? wenn du raum als wohnraum vermietest, der keiner ist, musste mit regressansprüchen rechnen.. oder frag einen fachanwalt, wie du dich da bei nem MV absichern kannst...
Das ist einb sehr unsinniger Rat. Denn wenn die Bauaufsicht eine Nutzungsuntersagung schickt hast Du dem Mieter Schadenersatz zu zahlen, wird sehr teuer.