Muss man den Kfz-Stellplatz mit der Mietswohnung abschreiben?
Guten Abend Leute!
Diese Frage richtet sich an die "Steuerrechtler" unter Euch.
Wenn man eine Wohnung und 3 Kfz-Stellplätze kauft, muss man dann die Anschaffungskosten der Stellplätze mit den Anschaffungskosten der Wohnung zusammen mit 2% abschreiben? 2 Stellplätze sind oberirdisch und 1 Stellplatz in der Tiefgarage. Die Anschaffungen sind im selben Vertrag und auf der selben Straße.
Ich hätte jetzt das Gebäude mit 2% jährlich abgeschrieben und die Stellplätze seperat mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren (5% jährliche Abschreibung). Nur die Tiefgarage ist zusammen vermietet mit der Wohnung. Die beiden anderen Stellplätze an andere Mieter.
Würde das so gehen?
LG und vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Solche Klimmzüge würde ich nicht machen. Abschreiben kannst du nur die Gebäude und die Außenanlagen nicht aber den Grund und Bodenanteil.
Die Parkplatzbefestigung für den Außenbereich dürfte keinen großen Wert darstellen, sodaß wir hier bei der Frage ob 2 oder 5% von Erdnüssen reden.
Willst du dir wirlich wegen der € 2,50 Ärger mit dem zuständigen FA aufhalsen? Grund und Boden kann ohnehin nicht abgeschrieben werden, also geht es letztlich nur um die Aufwendungen für die Herstellung und ggfs. Außenanlagen. Packe die Kosten zu den Gebäudeaufwendungen, schreibe das Ganze mit 2% ab, fertig.