Fahrzeug der Mieterin verölt den Stellplatz
Halle Gemeinde,
das Fahrzeug der Mieterin verölt den Stellplatz, den ich ihr zur Wohnung mit vermietet habe. Darauf angesprochen nur Schulterzucken und dass die Reparatur bei ihrem Wagen sich nicht mehr lohnen würde. Als ich ihr erwiderte, dass sei strafbare Umweltverschmutzung (durchlässiges Pflaster) und eine Sachbeschädigung an meinem Eigentum, meinte sie, dass ginge mich nichts an und die Vermutzung wäre normal (die meisten Fz würden ölen) und ich hätte das hin zu nehmen.
Also mir wäre fast der Kragen geplatz, ob der unverschämten Antwort.
Was meint Ihr??
Gruss Jakker
14 Antworten
§ 324a Bodenverunreinigung
(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen läßt oder freisetzt und diesen dadurch 1. in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen, oder 2. in bedeutendem Umfang
verunreinigt oder sonst nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Das hier ist definitiv fahrlässig.
Sie hat die Flecken mit Ölbindemittel und ein spezielles Reinigungsmittel beseitigt und ihr Fz reparieren lassen. Danke!
sieht eher nach "vorsätzlich" aus, ist ja seit längerem bekannt.....
Ölbindemittel drüber, schriftlich auffordern es zu entfernen, und zwar sachgerecht und durch eine fachfirma, da es sich um umweltgefährdende stoffe handelt. damit du aus der haftung bist, ein schriftstück ans ornungsamt, bild dabei. ansosnsten wird man dir das gleiche auferlegen.
Das ist echt blöd für dich. Weil du als Besitzer erstmal dafür verantwortlich bist. Meldest du die Verschmutzung der Behörde, bezahlst du die Arbeiten erstmals selber und kannst dann schauen, wie du das Geld von der Tante wieder bekommst. Echt mühsam.
Ich würde ihr auch die Ohren lang ziehen.
Wenn Du mit ihr geredet hast und sie NICHT einsichtig ist solltest Du die Polizei rufen. Die gucken sich das dann an und bestellen zur "Gefahrenabwehr" einen Abschlepper. Das gleiche hatten wir die Tage in der Nachbarschaft.
Das ist Umweltverschmutzung und Sachbeschädigung. Für den Schaden muss sie bzw. ihre Haftpflichtversicherung aufkommen. Nimm dir notfalls einen Anwalt.
Die Haftpflicht wird in diesem Fall sicher nicht zahlen.