Darf Vermieter auf Stellplatz parken?

13 Antworten

Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder? Du kannst doch nicht allen Ernstes deinem Vermieter verbieten wollen auf seinem unvermieteten Stellplatz zu parken. Selbst wenn er anderweitig vermietet wäre, hättest du da auch nix zu sagen, sondern nur der Besitzer des Platzes. Und das bist nun mal nicht du.

Warum willst du unbedingt, das Tor mit einer Kette verschließen, damit der Vermieter sein Eigentum nicht mehr betreten kann? Prima Idee, wenn dann irgendwas an der Mietsache ist, beschwerste dich dann, dass der Vermieter nicht kommt? Sachen gibts.......

Ja klar, aber ich habe ja auch das Grundstück mitgemietet und somit hat er alle Nutzungsrechte für die Dauer der Miete an mich abgetreten.

anitari  08.12.2013, 14:03

Das ganze Grundstück oder nur etwas Garten?

Dann dürfte er zwar das etwas Garten nicht betreten aber den Rest des Grundstücks, das Haus und den nicht vermieteten Stellplatz.

Nur eben die Wohnungen nicht.


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zhakharthas 
Beitragsersteller
 08.12.2013, 14:06
@anitari

Die Mitbenutzung foldener Flachen und Räume wird vereinbart: "Der Garten, Grundstücksnutzung und Pflege werden nach Absprache zwischen den Mietern EG/OG vereinbart und durchgeführt. Dazu gehört auch der Bordstein"

so steht es im Mietvertrag

anitari  08.12.2013, 14:10
@zhakharthas

Die Mitbenutzung foldener Flachen und Räume wird vereinbart:

Dann hast Du nicht Grundstück mit gemietet.

Mitbenutzung ist etwas anderes als mitgemietet.

Also den Ball schön flach halten.

StupidGirl  08.12.2013, 14:31
@anitari

So ist es, du darfst nämlich auch den Garten benutzen, neben dem Vermieter und sogar der zweiten Mieterin! Aber zu sagen hast du da nichts!

Wieso solltest Du ein Recht haben, ihm das Parken auf seinem eigenen, nach Deinen Angaben unvermieteten Parkplatz zu verbieten?

Eine Kette könnte er entfernen bzw. entfernen lassen - sollte er erfahren, dass Du sie angebracht hast, sogar auf Deine Kosten.

Der Vermieter hat das Eigentum an Grundstück und dem Haus. Er vermietet Nutzungsrechte gegen Endgelt. Wenn der Stellplatz nicht vermietet ist, hat auch keiner das Nutzungsrecht außer ihm, es sei denn, er hat es anders festgelegt und "vermietet" ihn kostenlos etc.

Wenn Du einen 2. Stellplatz brauchst, kannst Du ihn fragen, ob er ihn an Dich vermieten will. DANN, und auch nur dann, hast Du das Recht auf einen 24/7 Stellplatz für ein zweites Auto. Ansonsten ist es eher andersrum, solltest Du da parken oder Dein Freund, Besuch, was weiß ich, kann Dein Vermieter Dich dazu auffordern, das Auto zu entfernen. Er könnte den Parkplatz sogar absperren.

Wenn der Parkplatz auf dem gemieteten Grundstück liegt, Du ihn aber nicht mit gemietet hast, hat er dennoch das Wegerecht. Sogar das Parkrecht. Ober sticht Unter. Was genau stört Dich denn daran? Er kommt ja nicht morgens in Deine Küche und schaut in den Kühlschrank und den Rasen hat er auch nicht zubetoniert. Lass ihn doch da parken.

du hast vorstellungen.

Also, da es ja sein Eigentum ist, wird er den Stellplatz nutzen dürfen.

Aber mal ne dämliche Frage, was geht dich der 2. Stellplatz an?

zhakharthas 
Beitragsersteller
 08.12.2013, 13:55

Hintergrund ist es das er ständig auf dem Grundstück rumläuft. Die Mülltonnen ranstellt oder Schnee schiebt. Er hat sich im Vorfeld auch schon Zutritt zu meiner Wohnung mit seinem Schlüssel verschafft. Das habe ich durch den Wechsel des Schlosses jetzt unterbunden.

cat64k  08.12.2013, 13:58
@zhakharthas

gegen das Mülltonnen ranstellen oder Schnee schieben ist nichts zu sagen, aber die Wohnung zu betreten ist ein glatter Hausfriedensbruch.

anitari  08.12.2013, 13:59
@zhakharthas

Hintergrund ist es das er ständig auf dem Grundstück rumläuft.

Was sein gutes Recht als Eigentümer ist.

Die Mülltonnen ranstellt oder Schnee schiebt.

Ist doch nett von ihm. Die meisten Vermieter lassen das ihre Mieter machen.

bwhoch2  09.12.2013, 21:28
@anitari

Er hat praktisch den Stellplatz an sich selbst vermietet. Damit ist er genauso Nutzer des Grundstücks wie Du und die andere Mieterin. Gibt es auf dem Grundstück irgendwelche Teile, die speziell nur an einen von Euch vermietet sind, dann darf er diese nicht so ohne weiteres betreten. Ist das aber nicht der Fall, also alles Gemeinschaftsflächen, dann ist er durch die "Stellplatzmiete" praktisch Mitglied der Hausgemeinschaft.

Im übrigen: Eine als Stellplatz ausgewiesene Fläche darf jeder andere auch betreten, der im Haus wohnt oder berechtigt dort zu tun hat. Er darf nur nicht das Abstellen eines Fahrzeugs verhindern. Somit darf Dein Vermieter sogar Deinen Stellplatz räumen.