Darf mein Freund ohne Genehmigung vom Vermieter bei mir einziehen
Hallo bin fast 21 Jahre und bekomme ein Baby! Ich selber habe eine Wohnung zur Miete. Nun wo ich Schwanger bin möchte ich gerne das mein Freund bzw.zukünftiger Vater bei mir mit ein zieht. Muß der Eigentümer zu stimmen? Kann der Vermieter dieses verbieten weil im Mietvertrag steht , Wohnung wurde an einer Person vermietet ! Danke für Eure Antwort!
13 Antworten
Jein...
Du mußt auf jeden Fall dem Vermieter den Einzug Deines Freundes mitteilen. Eine Person mehr wirkt sich auf die Nebenkosten aus. Da er Dein Partner ist, kann der Vermieter aus diesem Grund den Einzug nicht verweigern.
Nun steht im Mietvertrag, daß die Wohnung an eine Person vermietet wurde. Und da fängt es an, komplizierter zu werden:
Wenn die Wohnung zu klein ist (nach objektivem Maßstab), dann kann der Vermieter sehr wohl sagen, daß die Wohnung ab zwei Personen überbelegt ist. In dem Fall bekommst Du aber auch nach der Geburt des Kindes Probleme. Und drei Personen sind dann erst recht zu viel. Deshalb ist es dann wahrscheinlich sinnvoll, gleich eine neue Wohnung zu suchen.
Wenn es bei der Vermietung an nur eine Person lediglich um Abrechnungsfragen geht, ist das alles natürlich kein Problem. Dann sollte man eine Ergänzung zum Mietvertrag aushandeln können. Zahlst Du z.B. die Nebenkosten pauschal, mußt Du dann wahrscheinlich einfach etwas mehr bezahlen.
In dem Fall müßte man also detailliert auf die Wohnung und den Vertrag gucken. Das kann am besten ein rechtlich versierter Fachmann vor Ort: Anwalt oder Mieterverein.
Nein, das gehört zur bestimmungsgemäßen Nutzung von Wohnraum. Du musst allerdings die Anzahl der Bewohner korrekt melden, damit die Nebenkostenabrechnung stimmt. Mit dem Vermieter reden ist übrigens immer gut - irgendwann kommt der Tag, an dem sich ein ein gutes Verhältnis lohnt.
Wenn im Mietrvertrag steht,das die Wohnung nur an eine Einzelperson vermietet wird,hast du auch kein Anrecht auf Einzug von deinem partner.Da musst du dir etwas neues suchen.
ach nee ?Wozu gibt es denn verträge um gebrochen zu werden?
Nein, aber in jeder Vertrag ist in jedem Punkt wirksam, wenn er gegen Gesetze oder höchstrichterliches Recht verstößt...
Dein Freund ist nicht automatisch mit "Lebenspartner" gleichsetzbar. Bei eingetragener Partnerschaft oder Eheverhältnis (auch Kindern) bedürfte es keiner Zustimmung. Anders liegt hier der Fall. Ohne die Zustimmung des V. würde es sich um unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte handeln, die regelmäßig zur fristlosen Kündigung führen kann. Eigentlich ist die Bitte um Zustimmung mehr oder weniger Formsache, der Gesetzgeber hat das aber so vorgeschrieben. Der Vermieter darf die Bitte nur aus berechtigtem Grund zurückweisen. Entweder in der Person des Zuziehenden begründet oder wegen Überbelegung. Nun kommt es drauf an, ob du eine Einraumwohnung hast oder eine Zwei- oder Dreiraumwohnung. Das wird der entscheidende Fakt sein. Bitte also den V. rechtzeitig vorher schriftlich mit Angaben zur Person um seine Zustimmung und erkläre ihm, warum dein Freund einziehen möchte. Vielleicht geht ihr gemeinsam zu ihm, da hat er schon einen Eindruck und will eurem Glück nicht im Wege stehen. Der Vermerk "wurde an eine Person vermietet" scheint mir hier nicht wesentlich. Möglicherweise darf er eine angemessene höhere Nettomiete fordern, auch nach Personen umgelegte BK kann er erhöhen.
soetwas spricht man mit dem vermieter ab, denn ohne genehmigung gibts ärger. es wird dann auch der mietvertrag geändert. dein freund kann aber auch zu besuch dort wohnen, dagegen kommt kaum jemand an.
bei mir wurde auch kein mietvertrag geändert!
Es muss auch kein Mietvertrag geändert werden. Lediglich die Nebenkosten können angepasst werden.
Das stimmt so nicht...