Möbel-Wasserschaden durch undichte Fenster - Gebäude- oder Hausratversicherung?

4 Antworten

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Kurzform: Versicherungen zahlen nicht. Sie persönlich haften nur, wenn Sie fahrlässig gehandelt haben.

Etwas länger: Regen ist keine versicherte Gefahr in Hausrat- und Gebäudeversicherung. Ein Schaden durch "sonstige Elementargefahren" liegt hier nicht vor. Aus Sicht der Versicherung verständlich, wei ja kein besonderes Schadenereignis wie Sturm oder Blitz eingetreten sind. Wenn das Fenster einfach nicht dicht ist, dann ist klar, dass es bei jedem Regen feucht wird. Soetwas ist natürlich nicht versicherbar.

Wenn der Mieter Ihnen eine Schadenaufstellung gibt, leiten Sie diese einfach an Ihre Haftpflichtversicherung weiter. Die wird prüfen und dann entweder abwehren oder bezahlen. Wenn der Mieter nachweisen kann, dass Sie fahrlässig gehandelt haben und haftpflichtig sind, wird er den Zeitwert und/oder die Reinigung seiner Sachen bezahlt bekommen.

Wenn Sie aber den Schaden auch nicht vorhersehen konnten, wird der Mieter auf seinem Schaden sitzen bleiben. Ob Sie sich mit ihm dann privat einigen wollen, liegt ganz bei Ihnen. Anderseits werden Sie für die Dinge, für die Sie die Gefahr tragen (evtl. die Küche), auch keinen Ersatz bekommen. Leider.

suzisorglos  10.01.2012, 15:55

Korrekte, umfassende Antwort. DH!

hainoon 
Beitragsersteller
 10.01.2012, 14:53

Beschreibung der Zuständigkeiten und des weiteren Prozesses - vielen Dank für diese wirklich informative Antwort! Sie sind ein Schatz!

Alles was fest mit dem Haus verbunden ist, gehört zur Gebäudeversicherung.

Alles andere ist Hausrat.

suzisorglos  10.01.2012, 15:55

Und Schäden durch undichte Fenster sind weder hier noch da vesichert...

Die Gebäudeversicherung. Da mußt aber in der Zwischenzeit alles tun das der Schaden nicht noch größer wird. Z.B. provisorisch abdichten.

Bleistein  10.01.2012, 14:44

nö, stimmt nicht

Dichten Sie die Fenster doch einfach bis zum genehmigten Austausch mittels einer Folie ab!