Möbel-Wasserschaden durch undichte Fenster - Gebäude- oder Hausratversicherung?
Ich besitze ein unter Denkmalschutz stehendes Fachwerkhaus, das vermietet ist. Dort ist durch undichte Gaubenfenster Wasser in die Dachgeschosswohnung eingetreten und hat Teppiche, Einbauküche und Möbel beschädigt. Der Fehler lässt sich nicht kurzfristig abstellen, weil die Fenster getauscht werden müssen und hierzu eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde vorliegen muss, die noch in Bearbeitung ist - der Schaden vergrößert sich also noch. Haftet für den Schaden in der Mietwohnung eine Versicherung? Meine Gebäude-V, meine Grundbesitzer-Haftpflicht-Voder die Hausrat-V des Mieters? Inwiefern hafte ich als Eigentümer? Danke im Voraus für alle hilfreichen Antworten!!!
4 Antworten
Kurzform: Versicherungen zahlen nicht. Sie persönlich haften nur, wenn Sie fahrlässig gehandelt haben.
Etwas länger: Regen ist keine versicherte Gefahr in Hausrat- und Gebäudeversicherung. Ein Schaden durch "sonstige Elementargefahren" liegt hier nicht vor. Aus Sicht der Versicherung verständlich, wei ja kein besonderes Schadenereignis wie Sturm oder Blitz eingetreten sind. Wenn das Fenster einfach nicht dicht ist, dann ist klar, dass es bei jedem Regen feucht wird. Soetwas ist natürlich nicht versicherbar.
Wenn der Mieter Ihnen eine Schadenaufstellung gibt, leiten Sie diese einfach an Ihre Haftpflichtversicherung weiter. Die wird prüfen und dann entweder abwehren oder bezahlen. Wenn der Mieter nachweisen kann, dass Sie fahrlässig gehandelt haben und haftpflichtig sind, wird er den Zeitwert und/oder die Reinigung seiner Sachen bezahlt bekommen.
Wenn Sie aber den Schaden auch nicht vorhersehen konnten, wird der Mieter auf seinem Schaden sitzen bleiben. Ob Sie sich mit ihm dann privat einigen wollen, liegt ganz bei Ihnen. Anderseits werden Sie für die Dinge, für die Sie die Gefahr tragen (evtl. die Küche), auch keinen Ersatz bekommen. Leider.
Korrekte, umfassende Antwort. DH!
Beschreibung der Zuständigkeiten und des weiteren Prozesses - vielen Dank für diese wirklich informative Antwort! Sie sind ein Schatz!
Alles was fest mit dem Haus verbunden ist, gehört zur Gebäudeversicherung.
Alles andere ist Hausrat.
Und Schäden durch undichte Fenster sind weder hier noch da vesichert...
Die Gebäudeversicherung. Da mußt aber in der Zwischenzeit alles tun das der Schaden nicht noch größer wird. Z.B. provisorisch abdichten.
nö, stimmt nicht
Dichten Sie die Fenster doch einfach bis zum genehmigten Austausch mittels einer Folie ab!