Vermieter muß Genehmigung besorgen wenn er Grundstück als Wohnwagenstellplatz vermietet
Hallo.
Ich habe ein Gartengrundstück ( Ausgewiesenes Baugrundstück ) gemietet. Es wurde sogar als Stellplatz für Wohnwagen so angeboten. Vor einer Woche habe ich meinen Wohnwagen drauf gestellt. Gestern Bekomme ich Post vom Bauamt, das hierfür eine Baugenehmigung vorhanden sein muß, da sie den Wohnwagen wie eine Laube oder Gartenhäuschen ansehen. Außerdem haben sie mir ein Verbot erteilt,das ich Nichts am Grundstück ohne Erlaubnis der Behörde verändern darf. Das heißt für mich,ich darf nicht mal wie geplant, mit der Gestaltung des Gartens ,Zaun ziehen,Büsche Pflanzen,ect weiter machen. Ist der Vermieter denn nicht dafür Haftbar und muß für Erforderliche Genehmigungen sorgen bevor er Vermietet ,da er es mir mit dem Wohnwagen stellplatz von Anfang an Erlaubt hat und dies auch so im Mietvertrag drinn steht ?
3 Antworten
Wenn Du Dir ein Ladenlokal anmietest, welches ausdrücklich als Gewerbefläche ausgewiesen ist, heißt das noch lange nicht, dass Du hier auch jede Art von Gewerbe wie zum Beispiel einen Gastronomiebetrieb betreiben darfst. Denn hierfür gelten besondere baurechtliche Vorschriften wie Kühlmöglichkeiten, hygienische Baumaterialien wie Fliesen usw.
Genauso musst Du Dich bei dem angemieteten Grundstück erkundigen, was hier erlaubt ist und wofür Du möglicherweise noch zusätzliche Genehmigungen benötigst oder ob es hier Auflagen gibt.
Entweder muss ein Stellplatz für Wohnwagen oder das Aufstellen des Wohnwagens bauordnungs- und bauplanungsrechtlich genehmigt sein. Die Bauaufsicht kann sich also aussuchen, ob sie dem Grundstückseigentümer odere dem Wohnwageneigentümer eine Verfügung schickt.
Davon unabhängig kannst du den Vermieter auf Schadenersatz verklagen, wenn er Dir das Grundstück ausdrtücklich für das Aufstellen des Wohnwagens vermietet hat.
ich denke der Vermieter hat da einiges nachzuholen und das auf seine Kosten. Klar muß vorher das Bauamt eingeschaltet werden. Auch ein Wohnwagen benötigt Abwässer und andere Sachen