Muss man die Vermietung des Stellplatzes in der Steuererklärung angeben?
Hallo,
zu meiner gemieteten Wohnung gehört ein Stellplatz, den man mitmieten musste (große Wohnanlage). Da ich kein Auto habe, habe ich diesen Stellplatz an einen Nachbarn weiter vermietet. Muss ich diese monatlichen „Einnahmen“ in der Steuererklärung angeben? An sich habe ich ja keine Einnahmen, weil ich die Kosten für den Platz ja an den Vermieter zahle.
5 Antworten
Die Vermietung und Verpachtung ist in Paragraph 21 Einkommensteuergesetz geregelt. Grundsätzlich handelt es sich um Vermietungseinkünfte (unbeweglicher Gegenstand der vermietet wird).
Hierbei wären die Mieteinnahmen von deinem Nachbar als Einnahmen zu sehen und deine Mietausgaben für deinen Vermieter als Ausgaben. Die Differenz sind deine Einkünfte.
Zu Beachten ist hier auch R 21.2 EStR (Einkommensteuerrichtlinien). Sind die Einkünfte unter 520 € im Veranlagungsjahr, kann auf die Abgabe verzichtet werden. (Vgl. R21.2 Abs. 1 S. 2 EStR).
Ich bin der Meinung, dass Du keine "Einnahmen" im Steuersinn hast, denn wenn Du für den Parkplatz z.B. 75 Euro/Monat bezahlst mit Deiner Miete und Dein Nachbar Dir die 75 Euro/Monat ebenfalls gibt, dann sind Deine "Einnahmen" = Null. Das sollte aber dokumentiert sein z.B. mit einem Vertrag zwischen Dir und Deinem Nachbarn.
Sollstest Du aber mehr als die 75 Euro/Monat nehmen, dann hast Du "Einnahmen", die der Einkommensteuer unterliegen. Nämlich den Mehrbetrag pro Monat.
Beispiel= Parkplatz kostest 75, Du nimmst 100 = Mehrbetrag pro Monat 25 Euro
Das ist die einzige zielführende Antwort hier!
Allerdings sind es nicht die Einnahmen, die Null betragen, sondern die Einkünfte. Die Einnahmen betragen 75 Euro ;)
Ja, das sind steuerpflichtige Einnahmen.
kommt drauf an ob du einen mietvertrag gemacht hast und der nachbar das bei seiner steuererklärung angibt ... dann schon. ansonsten fällts nicht auf.
Das sind Einnahmen unter Vermietung und Verpachtung.