Stellplatz in Teilungserklärung richtig - im Aufteilungsplan falsch

5 Antworten

Hallo,

wenn in der Teilungserklärung "Doppelparker" steht, dann würde ich darauf schließen, dass es eine Hebetechnik gibt, die einen Wagen nach oben oder unten bewegt. Vielleicht wurde diese Technik aber auch abgebaut, da defekt? Vorschlag: Bei Bewohnern erkundigen, die da schon länger wohnen.

es gilt die TE. Die ist die Grundlage für die Eigentümergemeinschaft. Wenn kaufvertraglich ein Fehler gemacht wurde - Pech. Vorher ist die TE zu lesen und zu prüfen. Es gibt sogar TE´s in der eine Garage eingetragen ist, diese aber platztechnisch nicht hingestellt wurde - und die Witz an der Sache, es hat ein Mensch diese (Garage) sogar gekauft...... Jeden Tag steht ein Dummer auf.

Wer verwaltet Denn die Tiefgarage? Du mußt einfach das umsetzen lassen,was Du käuflich erworben hast.Entweder über die Eigentümergemeinschaft oder eben über die beauftragte Verwaltung.Möglicherweise gab es Übermittlungsfehler oder Interpretationsprobleme. Doppelparker.....das kann ja sowohl ein Etagenparkplatz sein,wie zwei Plätze die miteinander verbunden sind,aber eben nicht benutzt werden können,wenn ein Fahrzeug nicht rangiert wird.Ein Einzelparker muß immer zugänglich sein.Bist Du Eigentümer sowohl ,als auch, wie ist denn der genaue Wortlaut im Kaufvertrag? Bitte gerne.LG

Tabaluga1961  28.10.2014, 16:20

falsch

schnappi1234  29.10.2014, 08:48
@Tabaluga1961

ätsch.bätsch..ist doch falsch...kannst Du einmal eine Gute Antwort geben und eine vernünftige Erläuterung,was du konkret anders siehst?!

Was im Kaufvertrag steht interessiert nicht, da dies allenfalls eine zugesicherte Eigenschaft des Verkäufers ist. Entscheidend ist tatsächlich der Aufteilungsplan, der an der Teilungserklärung angeheftet ist. Wenn es sich nicht um einen Einzelstellplatz, sondern um einen Doppelparket handelt, müsste eigentlich in der Teilungserklärung ein Miteigentumsanteil mit x,x /1.ooo stel angegeben sein und dort erklärt sein, dass man davon die Hälfte (1 / 2) besitzt. Es gibt in der Regel auch die Vereinbarung, dass dies unauflöslich ist.

P.S. Es steht doch in der Teilungserklärung: "Teilungserklärung als Doppelparker ausgewiesen". Dann passt es doch. Es scheint eindeutig ein Doppelparker zu sein.

Wenn es im Kaufvertrag falsch ausgewiesen ist, kann man ggf,. den Verkäufer haftbar machen, da er etwas anders zugesichert hat. ich denke aber auch ohne eingehende Information vom Verwalter und eines versierten Rechtsanwaltes ist nichts zu machen.

Da kann Dir bei GF niemand helfen, dass kann nur der Verwalter und ein von Dir beauftragter Rechtsanwalt, der die Verträge und Erklärungen kennt.

Tabaluga1961  28.10.2014, 16:20

wie kommst du denn da drauf....

Seehausen  28.10.2014, 16:25
@Tabaluga1961

Du kannst offenbar auch nicht helfen. Und ohne Kenntnis der genauen Verträge und der Teilungserklärungen und der Sondernutzungsvereinbarungen etc. wäre jede Antwort nur eine unverbindliche Vermutung. Hier geht es um Rechtsberatung; und die ist bei GF nicht möglich und nicht zulässig.