Stellplatz doppelt vermietet / anderer Halter mündl. Vertrag, ich schriftl. Vertrag
Ich habe am 04.10.2012, also vorgestern, einen Stellplatz gemietet und dazu einen schriftlichen Vertrag geschlossen. Nun steht auf meinem Stellplatz ein anderes Fahrzeug und der Halter behauptet, das er vor einem Monat den selben Stellplatz gemietet hätte, aber noch keinen Vertrag ausgehändigt bekommen hat. Demzufolge müsste er einen mündlichen Vertrag haben.
Der Vermieter versicherte mir dass dieser Stellplatz frei wäre, woraufhin ich ihn angemietet habe.
Wer hat Anspruch auf diesen Parkplatz?
6 Antworten
Steht denn das andere Fahrzeug erst seit heute auf dem Stellplatz oder wurde es schon vorher dort abgestellt? Weiß ja nicht, ob man das von eurer Wohnung/Haus so einsehen kann. Hast du die Möglichkeit, heute noch deinen Vermieter zu erreichen, damit das geklärt werden kann und hast du evtl. schon für diesen Monat bezahlt?
Frag den Vermieter wem es ihn vermietet hat.
Wer hat Anspruch auf diesen Parkplatz?
Er, wenn er beweisen kann dass es eine mündliche Verinbarung gab.
Dann müsste er Zeugen haben, die das bestätigen können. Wenn der Vermieter als Zeuge angeführt wird, wird dieser wohl das nicht bestätigen, da er ja dann zugegen würde, dass bei Ihrem Vertragabschluss der Stellplatz schon vermietet war und er mit einer Klage rechnen muss.
Kann der andere angebliche Mieter nichts beweisen, dann haben Sie die besseren Karten.
Nicht verzagen Vermieter fragen!
Hätte der andere Mieter ein gültigen (auch mündlichen) Vertrag, kann er bei Doppelvermietung im Wege des einstweiligen Rechtschutzes Verfügungsverbot zu deinen Gunsten erwirken.
Dann bliebe dir nur fristlose Kündigung und zeitlich wie wirtschaftlich angemessener Schadensersatz (z. B. Monatsmiete im nahegelegenen Parkhaus).
Aber dein Ansprechpartner ist der Vermieter als Vertragspartner.
Ihm gegenüber forderst du erst einmal vertraglich vereinbarte Nutzung ein, kündigst Schadensersatz an und kürzt die Miete um die Stellplatzmiete und Schadensersatz (Parkhaus) taggenau bis zur Klärung.
Bestreitet der VM hingegen den bahaupteten Vetragschluss mit dem Fremdparker, forderst du vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes und bittest ihn um Genehmigung, auf dein Kosten eine Kette oder klappbaren Sperrpfosten installieren zu dürfen (Rückbaupflicht).
G imager761
Hat der andere Mieter Zeugen dafür, dass er einen mündlichen Vertrag hat?
Ich habe keine Ahnung wie die andere Partei den Parkplatz angemietet hat. Vielleicht haben sie es auch nur telefonisch gemacht oder sie war mit ihrem Partner da. Ich weiß es nicht.