Ist es grundsätzlich nötig, vor dem Umbau eines gemieteten Wohnbootes die Zustimmung des Vermieters einzuholen?
Angenommen, der Mietvertrag enthält keine Klausel, die bauliche Veränderungen verbietet. Angenommen, man will das Wohnboot zu einem immer noch bewohnbaren Unterseeboot umbauen, um die schöne Aussicht unter Wasser genießen zu können und anstatt Vögeln, Fische vor dem Fenster vorbeiziehen zu sehen.
Gelten dann gesetzliche Bestimmungen, die dennoch den Umbau verbieten? Oder gilt der Umbau als geringfügige Veränderung, da das Boot ja noch schwimmt, und man kann den Umbau ohne vorherige Zustimmung des Vermieters durchführen?
5 Antworten
Ernsthaft? Du darfst eine Limousine zum Carbrio umbauen, um das schöne Wetter zu geniessen, weil der Autovermieter versäumt hat, eine Verbotsklausel im Mietvertrag aufzunehmen? Denkst du auch mal nach, bevor du eine Frage stellst oder geht dir nur gesunder Menschenverstand völlig ab?
Und selbstverständich dürfte das Wasser- und Schiffahrtsamt diesen Eigenbau niemals auf öffentlichen Gewässern zulassen. "Tüv-Abnahme" und "Zulassung" gilt auch für Wasserfahrzeuge.
Bleibt zu hoffen, dass GF die fehlende Ernsthaftigkeit in den Fragen dieses Users mit der Häufung von gemeldeten Beanstandungen des TROLLIGEN Inhalts endgültig erkannt und ihn dauerhaft inaktiv gestellt hat!?I
Die Antwort ist Nein, in einer normalen Wohnung gilt es sogar als starke Veränderung, wenn man Deckenplatten aus Schaumstoff an die Decke klebt. Man braucht dafür die Zustimmung des Vermieters auch, wenn’s nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht, also überlegen Sie mal was Sie so Vorhaben und ob das schlimmer als die Deckenplatten ist.
Der @rheinbund wird auch eine Antriebseinheit mit Kernreaktor ins Boot setzen wollen. Dann kann er vögeln über Wasser und Fischen unter Wasser noch schneller zuschauen. ich finds trollig.
du glaubst doch hoffentlich nicht ernsthaft, dass es eine "geringfügige Veränderung" ist, wenn du aus einem normalen Boot ein U-Boot bastelst!!
Natürlich darfst du das nicht! Selbst wenn dir das Boot gehören würde dürftest du das nicht so ohne weiteres.
Und was würdest du machen, wenn das Boot durch deine "geringfügige Änderung" undicht wird und dann nicht mehr schwimmt?
Der Vermieter ist hier absolut 2.rangig.
Das Wasser- und Schifffahrtsamt würde so einem selbstgezimmertem U-Boot nie auf einem öffentlichem Gewässer die Zulassung erteilen.
Du könntest im Bürgermeisteramt deines Dorfes fragen ob du damit im Dorfteich die Enten erschrecken darfst, aber selbst dort würde keiner Verantwortung übernehmen, dass du nicht in 1m "Tiefe" auf Grund läufst und im Schlick stecken bleibst.
Sehr TROLLIGE Vorstellung, der Umbau eines Haubootes mit geringen Mitteln zum unterwassertüchtigen Boot.
Sonst fällt Dir wenig ein?
Vielleicht lohnt sich diesmal der Blick ins Internet damit nichts schief oder daneben laufen kann: