Muss ich als Vermieter den Geschirrspüler ersetzen?
Hallo, ich habe eine Wohnung vermietet. Die bereitgestellte Küche ist nicht extra im Mietvertrag aufgeführt. Jetzt ist der Geschirrspüler defekt und ich soll diesen ersetzen? Im Mietvertrag ist nur die komplette Wohnung mit Wohnfläche aufgeführt, keine Gartennutzung usw. aufgeführt. Vielen Dank für eine Antwort.
4 Antworten
In meinem Vertrag steht, dass die Küche mit Sachen wie Spühlmaschine im Mietpreis mit drin ist. Es ist also die Sache des Vermieters.
Wenn das bei dir nicht der Fall ist, dann ist es nicht dein Problem. Allerdings dürfte der Mieter es dann auch gar nicht benutzten. Es ist also ein schlechter Vertag. An deiner Stelle würde ich es ersetzen und den Vertrag abändern. Nimm die Küchenausrüstung in den Mietvertrag und erhöhe die Miete minimal. Der Mieter muss dem natürlich zustimmen, aber das wäre wohl besser für ihn als sich eine neue Spühlmaschine zu kaufen.
Mach dem Mieter einen Vorschlag: Er soll die defekte Maschine selbst reparieren lassen oder aber ausbauen und eine eigene einbauen. Die ausgebaute Maschine kannst Du dann selbst entsorgen oder reparieren lassen und einlagern.
Da ein Mieter keiner Änderung des Mietvertrags zustimmen muss, würde ich die Miete nicht minimal erhöhen, sondern maximal, wenn er auf Reparatur oder Austausch durch Dich besteht. Maximal bedeutet, sofern die letzte Mieterhöhung länger als 1 Jahr zurück liegt, kannst Du die Miete um bis zu 15 % oder je nach Region sogar bis 20 % erhöhen, sofern das der örtliche Mietspiegel oder örtliche Vergleichsmieten her geben. Der Mieter muss dann einem solchen Erhöhungsverlangen zustimmen oder ausziehen. Mit einem guten Mieter wird man sicher eine faire Lösung finden, mit der beide leben können.
Allerdings dürfte der Mieter es dann auch gar nicht benutzten.
Dann dürfte der Mieter auch nicht die Türen, Fenster, die Dusche/Badewanne oder das Klobecken benutzen;-)
Nimm die Küchenausrüstung in den Mietvertrag und erhöhe die Miete minimal. Der Mieter muss dem natürlich zustimmen, aber das wäre wohl besser für ihn als sich eine neue Spühlmaschine zu kaufen.
Da wäre der Mieter schön dumm.
Wenn die EBK bei Besichtigung und Mietbeginn vorhanden war gilt sie als mit vermietet, auch dann wenn nicht extra im Mietvertrag genannt.
Und dafür die Mietsache in vertragsgemäßem zu halten bzw. zu versetzen ist der Vermieter per Gesetz (§ 535 BGB) verantwortlich.
Ausgenommen natürlich der Mieter hat den Schaden zu verantworten oder es ist eine sog. Kleinreparatur für die es eine wirksame vertragliche Vereinbarung gibt.
Ersetzen mußt Du den Geschirrspüler nur wenn er nicht mehr zu reparieren ist bzw. eine Reparatur unwirtschaftlich wäre. Ersetzten heißt lediglich das ein funktionierender Geschirrspüler gestellt werden muß.
Guten Morgen, vielen Dank für die Antworten. Ja die EBK war bei Besichtigung vorhanden. Ihr habt mir weitergeholfen. Es wird eine neuer GS gekauft, grins. einen schönen Tag noch LG
Wenn die EBK in der Wohnung bei Vermietung steht, gilt sie als mitvermietet, ob im MV erwähnt oder nicht. Dementsprechend bist du bei nicht mehr möglicher Reparatur zur Bereitstellung eines gleichwertigen GS auf deine Kosten verantwortlich.
Eine bereits vorhandene Küche gilt als mitvermietet. Die Küche muß dann nicht extra im Mietvertrag aufgeführt worden sein. Folglich mußt Du die Funktionsfähigkeit der mitvermieteten Küche gewährleisten, d.h. Du mußt den defekten Geschirrspüler nicht unbedingt erneuern, Du kannst ihn auch reparieren lassen oder durch einen gebrauchten funktionsfähigen Geschirrspüler ersetzen.