Darf ich auf meinem gemieteten Stellplatz parken wir ich will?
hallo zusammen,
Wir sind vor ca. einem Monat umgezogen und haben vor dem Wohnhaus einen Stellplatz mit carport gemietet. Der Stellplatz grenzt an den Garten von unserem Nachbarn untendrunter. Der weist uns an, nicht rückwärts einzuparken, sa sonst die ganzen Abgase in seinem Garten landen würden, und macht immer voll das Theater, wenn wir rückwärts einparken.
Darf ich auf meinem gemieteten Stellplatz parken wie ich will, oder kann er deswegen rechtliche Schritte gegen mich einleiten? Ich bin der Meinung, dass das meine Sache ist wie ich parke. Ich will nur auf der sicheren Seite sein.
Vielen Dank schonmal!
13 Antworten
Typische Nachbarschaftsstreite wo sich jeder nur einen ablacht wenn er es hört. Natürlich kann er rechtlich nichts dagegen machen. Soll er eine Schutzwand zwischen Garten und Carport aufbauen wenn es Ihn stört.
Das Gesetz gibt auf diese Frage keine eindeutige Auskunft. Es gibt lediglich allgemeine Regelungen, wie § 906 BGB oder § 38 I BImSchG. Es müsste aber durch einen Richter entschieden werden, wie dieser konkrete Einzelfall zu bewerten ist. Dabei ist zu berücksichtigen, wie intensiv die Einwirkungen auf das Nachbargrundstück sind bzw. welches Interesse du daran hast, rückwärts einzuparken statt vorwärts (zum Beispiel Verkehrssicherheit beim Ausfahren, Möglichkeit des Ein- und Aussteigens wegen einer Wand oder ähnliches.
Letztlich geht es um eine Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen. Die Einstellung " Ich bin der Meinung, dass das meine Sache ist wie ich parke." ist da wenig hilfreich. Sprich mit dem Nachbarn freundlich, erläutere ihm, warum du rückwärts einparken willst und dass du ihn verstehst und alles tust, um die Einwirkung zu berücksichtigen. Eventuell kann man ja ein Brett montieren oder ähnliches, damit die Abgase nicht so direkt in seinen Garten gehen.
..... dann schaue einfach in die mietvertraglichen vereinbarungen und zeige sie auszugsweise ggf. dem Nachbarn. Wenn ihm daran etwas nicht gefällt, kann er sich ja mit Verbessererungsvorschläge an den Vermieter wenden.
Vielleicht bin ich auch nach einer kleinen monatliche Spende lernfähig.
... der Nachbar mosert doch rum, so lese ich die Frage, und legt sich mit dem Mieter an. Ein Blick in die Vereinbarungen beendet vielleicht diese Orgie.
Ich finde es ziemlich spießig vom Nachbar, vorschreiben zu wollen, wie herum man parkt. Wenn es keinen Unterschied macht, ob rückwärts oder vorwärts, würde ich ihm aber den Gefallen tun und vorwärts parken. Damit das Zusammenleben friedlich bleibt.
Wenn es aber wichtige Gründe gibt, rückwärts zu parken, könnte man ja versuchen, ihm dies freundlich zu vermitteln. Beispielsweise wegen besserer Verkehrsübersicht und dadurch höherer Verkehrssicherheit beim ausparken. Zum Beispiel ist es mit einem Lieferwagen schwierig, wegen des toten Winkels in den fließenden Verkehr rückwärts auszuparken. Oder vielleicht um mehr Platz zum aussteigen oder zum Sachen be- und entladen zu haben.
Ich bin der Meinung, dass das meine Sache ist wie ich parke.
Nun, Belästigung durch Abgase sollte man dennoch vermeiden. Es gibt durchaus eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
.... ich wohne in einem Bad und Luftkurort und habe hier drei Bahnübergänge. Zwei mit Wartezeit von 30 Sekunden und nach Durchfahrt sofortiges Öffnen und einen mit 4 Minuten und 30 Sekunden nach der Durchfahrt.
Fragen?
Werden nicht beantwortet und Kinder auf Rollis und im Wagen sind besonders den Dieselfahrern völlig egal.
Und die Bürgermeisterin hat keine Zeit für solche banalen Dinge, die ist an ihrem Eierkocher zugange für die liebe Wählerschaft.
Zudem gibt es rund um die Uhr zwei Ampelanlagen, falls einmal ein Kurgast über die Straße möchte und beide laufen komplett durch. Wartezeit, ganz alleine, um 23.00 Uhr, so rd. 2 Minuten.
Dauer Einfahren in den Carport 2 bis 3 Sekunden, ausfahren 4 Sekunden, wetten?
Und weil es bei Euch im Ort eine Ampel gibt, möchtest Du auf Deinen Nachbarn keine Rücksicht nehmen? Vorwärts einzuparken ist weder kompliziert noch teuer, erschließt Dir jedoch die Möglichkeit, hin und wieder in aller Freundschaft ein Bier mit Deinem Nachbarn zu trinken. Oder erscheint es Dir sinnvoll, einen "Feind" heranzuzüchten? Er kann Dir - vollkommen legal - das Leben auch zur Hölle machen.
.... genau deshalb trinke ich auch kein Bierchen mit meiner Bürgermeisterin.
Es mag eine Pflicht für irgendwas geben, für was auch immer, meist gilt in Deutschland aber eben das Recht und ich habe dann die Pflicht, dieses einzuhalten.
und ich habe dann die Pflicht, dieses einzuhalten
Eine Pflicht, rückwärts einzuparken, gibt es allerdings nicht.
... endlich begriffen! Warum dann der anderslautende Hinweis in der Antwort?
Es gibt eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme - was Du anscheinend nicht begriffen hast.
Was sollten den Nachbarn die mietvertraglichen Vereinbarungen interessieren? Die gelten doch nur zwischen Mieter und Vermieter und haben keine Bedeutung für Dritte,