Gemietete Stellplatz weitergeben?
Da es mit den ÖPNV bei uns im Ort eher schlecht aussieht, habe ich mir einen Tiefgaragenstellplatz in der Innenstadt gemietet; ordnungsgemäß mit Vertrag und Dauerauftrag. Darf ich diesen, während ich im Urlaub bin und ihn nicht benötige, unentgeltlich an eine Freundin oder Kollegin weitergeben? Was muß ich dabei rechtlich beachten?
5 Antworten
Schaue in den Mietvertrag, ob dort eine Klausel drin ist, die die Weitergabe der Abstellmöglichkeit an Andere verbietet.
Grundsätzlich nämlich kann ein Mieter den Stellplatz bestimmungsgemäß nutzen.
Der Stellplatz ist an eine namentlich bekannte Person vermietet, nicht an ein bestimmtes Kfz. Folglich wird diese Person immer Ansprechpartner des Vermieters sein, egal wer darauf parkt.
Du hast das Nutzungsrecht dieses Parkplatzes. Also ist es allein deine Entscheidung wie du ihn nutzt solange du die Vertragsbestimmungen der Nutzung nicht brichst.
Das Fahrzeug einer dritten Person insebsondere unentgeltlich auf deinem Stellplatz stehen zu lassen sollte unter keinen normalen Umständen ein Problem darstellen.
du dürftest den Stellplatz nicht weitervermieten. wenn du aber der Freundin einfach erlaubst in der zeit in der du im Urlaub bist dort zu Parken spricht nichts dagegen.
Da Du ja die Miete bezahlst, darfst Du den Stellplatz jederzeit "kostenlos" weitergeben.
Sie sollen die Zustimmung des Vermieters einholen, wenn Sie nicht Gefahr laufen möchten, dass Ihnen der Platz gekündigt wird! -
Eine Ausnahme wäre die vertagliche Verinbarung, dass Ihnen solches Handeln erlaubt ist.