Laubengang nutzen?
Hallo, ich wohne in einer WG und an unserer Wohnung befindet sich ein offener Laubengang durch dem wir in und aus der Wohnung gelangen. An sonnigen Tagen halten wir uns gerne auf dem Laubengang auf, um zu frühstücken, lesen oder zu reden. Nun hat sich anscheinend die Nachbarin eines anderen Hauses beschwert, weil wir ja den Laubengang nicht gemietet hätten und ein Aufenhalt somit nicht rechtens ist. Im Mietvertrag ist nichts erwähnt und die Vermieterin hat gemeint, dass der Laubengang zum Treppenhaus gehört und wir -außer für das rein- und rauskommen - uns nicht dort aufhalten dürften.
Ist da so korrekt?
6 Antworten
Die Antworten finde ich ja teilweise schon sehr seltsam. Klar ist doch, das der Laubengang praktisch das Treppenhaus darstellt., also der einzige Zugang zu den Wohnungen ist. Wer schon einmal etwas mit Brandschutz usw. zu tun hatte müsste wissen, das solche Wege IMMER frei sein müssen und niemals - und zwar mit absolut nichts - verstellt werden dürfen. In einem Brandfall ist selbst ein kleiner Gegenstand eine tödliche Falle, und auch wenn es dazu verführt, könnten solche netten Frühstücks-Menschen dafür sorgen, das im Notfall die Hilfe nicht oder zu spät kommt! Man denke an Rettungskräfte aller Art, von Feuerwehr bis Notarzt usw. Wer also wirklich denkt, auf dem Laubengang frühstücken zu können, hat wirklich vorher das Gehirn nicht eingeschaltet. So etwas ist übrigens durchaus ein Kündigungsgrund - im Wiederholungsfall, da man durch das eigene Verhalten die Sicherheit der Mitbewohner im Haus riskiert. Also, bevor man meint, das eine Nachbarin nur missgünstig ist, sollte vielleicht lieber mal den Grips einschalten.
Ob das so rechtens ist kann ich dir nicht sagen, aber wenn ihr nicht grade Party da macht und laut seid spricht eigentlich nichts dagegen, außer der ollen Meckerziege. In jedem Haus ist so ein Meckerer, leider.
Tut mir leid für euch. Die Vermieterin hat Recht und ich wundere mich immer wieder, was andere Leute aus anderen Häusern alles so stört... sie hat euch wohl die Freunde draußen zu sein, nicht gegönnt.
Der Laubengang ersetzt ein innenliegendes Treppenhaus und ist der Zugang zu den einzelnen Wohnungen. Wäre ein Treppenhaus vorhanden, würdet ihr wohl auch nicht auf den Gedanken kommen, dort zu Frühstücken, zu Lesen oder dort längere Gespräche zu führen. Insofern hat die Vermieterin Recht.
ist es , ein Laubengang ist kein Balkon, so schön es auch ist. Vielleicht hättet ihr die Nachbarn mal zum Frühstück einladen können?