Untermieter von Polizei rausschmeissen lassen?

11 Antworten

Die Polizei ist so lange außen vor, bis Du oder Dein Vermieter einen Räumungstitel per Räumungsklage erwirkt haben und dieser von einem Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann. Das kann dauern!

Was Du gemacht hast, war nicht nur Spekulation, das war reinstes Harakiri! Die möglichen Folgen daraus lassen sich gar nicht eingrenzen. Stell Dir vor, auch nur einer Deiner Untermieter weigert sich beharrlich auszuziehen, bis nach einem halben Jahr oder noch später mal ein Gerichtsvollzieher antanzen kann.

Mind. 6 Monatsmieten, evt. erhöht, als Nutzungsentschädigung, sämtliche Nebenkosten, also z. B. die gesamten Heizkosten dieses Winters, alle Anwaltskosten (Deine und die des Vermieters), die Gerichtskosten und die Kosten der Räumung. Danach womöglich auch noch die Beseitigung von hinterlassenen Schäden. Überschlagsmäßig kommst Du so auf einen höheren 4-stelligen Betrag. Da würde ich mir jetzt als Sofortmaßnahme überlegen, ob der Auszugswunsch Deiner Untermieter mit ein paar hundert Euro Zuschuss für deren Umzug angeschoben werden könnte.

Du verlierst sowieso eine Menge Geld. Auf diese weise kannst Du den Schaden evt. noch in Grenzen halten.

Kann ich die Polizei damit "beauftragen" die Untermieter rauszuschmeissen?

Vermutlich bleibt auch Dir als (Unter-)Vermieter nur der Weg der Räumungsklage. Wende Dich mal an einen Anwalt.

Softrox 
Beitragsersteller
 28.01.2015, 16:59

Das Ding ist ja, dass ich die Wohnung selber nur bis 31.01 gemietet habe. Ne idee was dann vom Eigentümer auf mich zukommen würde?

Zyogen  28.01.2015, 17:08
@Softrox

Das Problem hat auch ein Hausbesitzer, der einen Mieter nicht ohne richterlichen Beschluß von der Polizei vor die Tür setzen lassen kann - selbst dann nicht, wenn mehrere Monate keine Miete bezahlt wurde und der Mietvertrag längst gekündigt ist.

Das sieht leider nicht gut für dich aus

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  • Hast die die Untervermietung mit dem Eigentümer bzw. der Hausverwaltung abgesprochen?

  • So wie es aussieht nicht.

  • Am 11.November 2014 gibts du, die Wohnung vor 12 Monaten gemietet zu haben.

  • Wie lange hast du denn selbst in der Wohnung gewohnt?

  • Aus welchem Grund musstest du gleich 3 Untermieter nehmen, für eine Wohnung die du als Einzelperson finanzieren konntest.

  • Ergeben die Zahlungen der Untermieter exakt den Mietpreis für die Wohnung, oder hat die Untervermietung zudem noch einen kleinen Überschuss abgeworfen?

  • Und weshalb kümmerst du dich erst 1 Tag vor dem Übergabetermin darum ob die Untermieter ausgezogen sind?

  • Offensichtlich hast du auch nicht die Hausverwaltung darüber informiert, dass eine Übergabe der Wohnung nicht stattfinden kann.

  • Wenn du großes Glück hast, zahlst du noch einen weiteren Monat die Miete und sorgst dafür das die Leute ausziehen.

  • Ich weis aber nicht ob es ratsam ist weitere Gelder als Mietzahlungen anzunehmen.

  • Du solltest froh sein, wenn die Wohnung leer ist und dir neben einer Monatsmiete keine weiteren Kosten entstehen.

  • Durch die Untervermietung an 3 Personen hätte die Hausverwaltung natürlich auch die Nebkosten angehoben.

  • Die Heizkosten nd den Wasserverbrauch kann man ziemlich genau ermitteln.

  • Das was aber 3 Leute an Müll produzieren statt 1 Person, zahlt die Allgemeinheit.

  • Da du jedem einen eigenen Mietvertrag ausgestellt hast, müssten du juristisch gegen jeden einzeln vorgehen. Zum Beispiel wenn du deine Untermieter durch Räumungsklagen loswerden willst.

  • Inwieweit die Hausverwaltung bereit ist die Kosten und den Aufwand zu leisten ist fraglich.

  • Wirklich unangenehm kann es werden, wenn man davon ausgeht, dass du die Wohnung zum Zweck der Untervermietung mit Gewinnabsicht vermietet hast.

  • Wahrscheinlich wäre es am besten gewesen sich sofort an einen Anwalt zu wenden anstatt sich erstmal über allgemeine Ansichten im Internet zu informieren.

  • Auf keinen Fall solltest du weitere Mieten annehmen. damit wäre die befristete Mietdauer vom Tisch.

  • Auch die Überlegung alles so weiterlaufen zu lassen und jeden Monat die Miete an den Eigentümer zu überweisen klappt leider nicht.

  • Hier bringt jetzt nur noch die Flucht nach vorne etwas und vor allem wahrheitsgemäß

  • Ausreden warum du erst in 14 Tagen übergeben kannst bringen dich nicht weiter.

  • Leider hast du auch nichts dazu geschrieben, warum deine Untermieter nicht ausziehen wollen.

  • Wahrscheinlich sind auch polizeilich da gemeldet, was die Sache nicht einfacher macht.

Viel Glück

Softrox 
Beitragsersteller
 31.01.2015, 17:25

Danke für die mega ausfürliche Antwort.

Hatte einige Kleinigkeiten wohl vergessen, z.B. das vorher schon immer 3 Personen in der Wohnung gelebt haben, aber die anderen Hauptmieter ausgezogen sind und ich Untermieter holte um diese zu ersetzen.

Es hat sich allerdings nun alles geklärt. Der Eigentümer gibt denen ein neuen Mietvertrag und alle sind zufrieden :)

Kann ich die Polizei damit "beauftragen" die Untermieter rauszuschmeissen?

Nein, die Poilizei wird zurecht auf den Zivilklageweg hinweisen. Als Vermieter Deiner Untermieter hast Du die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Vermieter auch.

Spätestens ab dem 01.02. haben sie ja keine Berechtigung mehr dort zu wohnen und besetzen dann ja sozusagen meine Wohnung.

Wäre jetzt zu klären, ob Du in Deinen Untermietverträgen die Befristung wirksam begründet hast oder ob Du tatsächlich erst noch kündigen müsstest!

Oder welche Möglichkeiten bleiben da sonst noch offen, hat jemand Erfahrung oder Ahnung damit?

Zunächst beide Mietverhältnisse, also Dein Hauptmietverhältnis und Deine Untermietverhältnisse bestehen von einander unabhängig. Der Vermieter kann weder von Dir noch von den Untermietern gesetzlich verpflichtet werden, diese als neue Mieter zu akzeptieren.

Der Vermieter kann dann praktisch ab 1.2.2015 gegen Dich und Deine Untermieter ein gerichtliches Räumungsverfahren einleiten. Die Anwalts- und Gerichtskosten wären von Dir zu tragen, da Du ja gegenüber dem Vermieter für die Räumung und Übergabe allein verantwortlich bist. Weiter können im Gegenzug Deine Untermieter dann Dir gegenüber Schadenersatz wegen Entziehung der Mietsache geltend machen.

Nein, die Polizei wird sich damit nicht "beauftragen" lassen.

Softrox 
Beitragsersteller
 28.01.2015, 16:55

beauftragen ist das falsche wort. Aber da sind Leute in meiner Wohnung die kein Recht dazu haben und gehen sollen.

Dann kann ich die doch wohl von der Polizei rausschmeissen lassen oder nicht?!

Das klingt mir eindeutig nach einer Aufgabe für die Polizei, unbefugte aus meinen Räumlichkeiten zu entfernen.

SafiDembele  28.01.2015, 16:56
@Softrox

Nein, es ist nicht die Aufgabe der Polizei!

Softrox 
Beitragsersteller
 28.01.2015, 16:59
@SafiDembele

Wenn ich jetzt einen Schlüsselbund samt Addresse dran finde, und mcih einfach in die Wohnung reinsetze, dann ist es nicht Aufgabe der Polizei mich rauszuschmeissen?

Verrückte Welt ..

Joanne05  28.01.2015, 17:29
@Softrox

In diesem Falle handelt es sich doch um einen ganz anderen Sachverhalt.

heurekaforyou  29.01.2015, 05:28
@Softrox

Dann hättest du auch kein berchtigtes Interesse dich in der Wohnung aufzuhalten.

Deine Untermieter haben zwar vielleicht keinen gültigen Mietvertrag, doch wenn sie nichts anderes finden, haben sie zumindestens das Recht gegen einen Vertrag zu verstoßen. Das ist nämlich nicht verboten.

Du hättest vielleicht den Vertrag auf einen Monat vorher befristen sollen. Dann hättest du Zeit gehabt zu handeln.

heurekaforyou  29.01.2015, 05:28
@Joanne05

Das sehe ich auch so

johnnymcmuff  30.01.2015, 19:26
@heurekaforyou
Deine Untermieter haben zwar vielleicht keinen gültigen Mietvertrag

Natürlich hat er einen gültigen Mietvertrag, nur das die Befristung wahrscheinlich unwirksam ist.