Mieter erscheint nicht zur Wohnungsübergabe?
Hallo, ich habe eine kurze Frage zur Wohnungsübergabe bei der Beendigung des Mietvertrages: Was sollte der Vermieter tun, wenn der Mieter zur Wohnungsübergabe nicht erscheinen kann und die Wohnung gleich nach dem Ende des Mietvertrages an jemand anderen vermietet wurde? Sollte der Vermieter das Türschloss auswechseln? Was passiert, wenn der Mieter nicht erreichbar ist?
4 Antworten
Zeugen mitnehmen.
Wohnung besichtigen und alles mit Fotos beweissicher machen.
Zählerstände notieren und ebenfalls abfotografieren.
Ab dem Tag des Vertragsendes neue Schlösser rein.
Dann alles zum Anwalt geben bzw. Haus- und Grundeigentümerverein. die neuen Schlösser gehen evtl. zu Lasten des alten Mieters. Evtl. Schäden bzw. Schönheitsreparaturen klären. Es wird ja auch noch eine NK-Abrechnung geben!
Ab dem Tag, an dem das Mietverhältnis beendet wurde kann der VM sich Zutritt verschaffen und das Schloss auswechseln. Macht er das vorher, sprich solange der Mieter noch einen Mietvertrag hat, wäre es strafbar. Der VM kann aber entstehende Kosten wie Mietausfall o.ä. geltend machen. Da sollte aber ein Anwalt zu befragt werden.
Wenn der Mieter offiziell ausgezogen ist/ das Mietverhlrnis rechtsgültig beendet ist kann der VM (übers Gericht/ mit der Polizei) sich Zutritt verschaffen. Nicht einfach reinlatschen und sagen tada hier bin ich, schon klar.
Genau so, wenn Du das mit "Zutritt verschaffen" meinst. Wann ist der Mieter offiziell ausgezogen? Das das Mietverhältnis beendet ist, reicht nicht aus.
Ich verweise hier auf Problemfälle bei Eigenbedarfskündigungen, wo die Mieter nicht rechtzeitig was neues gefunden haben.
Herausgabe der Mietwohnung nach Mietende durch den Mieter an den Vermieter.
Der Mieter gibt die Mietwohnung nicht heraus, also nutzt er die Wohnung unberechtigt nach Mietende weiter. Dafür ist er verpflichtet ein Nutzungsentgelt an den Vermieter zu entrichten, das mindestens der Gesamtmiete entspricht. Der Vermieter kann das Nutzungsentgelt aber dem örtlichen Mietspiegel + 10% Aufschlag mindestens anpassen.
Wie nun ein Nachmieter in die Wohnung kommt, ohne dass hier Rücknahmen und Übergabe stattgefunden haben, musst du noch erklären......
Es ist auch nach Mietende noch Hausfriedensbruch, wenn der Mieter die Wohnung bis dahin nicht heraus gegeben hat.
Insofern ist der Hinweis, einen Anwalt zu fragen, doch noch das beste an der Antwort.