Brief Fahrerlaubnisbehörde, Aktenzeichen zum Verfahren, was tun?

5 Antworten

Hallo

du kannst doch jederzeit die Aktenzeichen der Fsst schicken, das ist doch kein Problem

wenn du sie nicht schickst wartet die Fsst eben bis die Verfahren vorbei sind und entscheiden dann erst über deinen Antrag.

und das dauert natürlich noch eine Weile:-(

Aktenzeichen gibt es schon vor einer Entscheidung und die wollen da rein schauen koennen und rausfinden, was der Stand der Dinge ist. Sich da zu weigern, diese vorzulegen, wird dir nicht helfen und verzoegert nur deinen Antrag oder er wird am Ende gar abgelehnt. Zudem zeigst du damit, dass du was zu verbergen hast.

Die koennen die Unterlagen zu den Verfahren einfordern und koennen ja auch den Stand der Dinge sehen, da muss ja noch nichts entschieden sein, trotzdem gibt es da Aussagen von Zeugen, Polizisten usw. und danach kann man genauso erkennen, dass dir ggf. zumindest nichts nachzuweisen sein wird am Ende. Wenn es so ist, wie du sagst. Dann wird das auch nicht negativ fuer deinen Fuehrerscheinantrag gewertet.

Sich zu weigern, wird dir nicht weiterhelfen, entweder lehnen sie dann deinen Antrag einfach ab oder sie holen sich die Unterlagen auch ohne Aktenzeigen notfalls.

 

Die Schuldfrage ist erst einmal nicht relevant. Wenn Du die Aktenzeichen hast, dann mußt Du sie auch angeben. Wenn Du sie noch nicht hast, erkundige Dich bei der Polizei oder, wenn man Dir dort nicht helfen kann, bei dem zuständigen Gericht. Wenn Du auch dort noch keine AZ bekommst, weil es noch keine gibt, dann rufe das Bürgerbüro an oder gehe persönlich vorbei und schildere denen den Sachverhalt.

Die Frage war, ob ein Verfahren gegen dich vorliegt. Es geht also darum, ob es überhaupt ein Verfahren gibt, welches gerade zugange ist. Die Frage ist NICHT, ab Verfahren abgeschlossen sind. Vorliegen eines Verfahrens ist so zu verstehen "es läuft ein Verfahren gegen dich". Diese Frage ist also mit "ja" zu beantworten bzw du musst die Aktenzeichen angeben.

Wenn  kein  Aktenzeichen vorliegt,  dann liegt  logischerweise  auch  noch  kein  Verfahren  vor

schnute71  24.06.2015, 16:12

Ja. Schreib dazu das es sich um die Vorgangsnummer der Polizei handelt. Das reicht aus.

ChuckNorrisIAM 
Beitragsersteller
 24.06.2015, 15:12

Ich habe die Aktenzeichen ja, die stehen ja auf der Vorladung drauf. Aber es waren ja nur Vorladungen bis jetzt, also es ist ja nichts vor Gericht gegangen o.ä! Sollte ich trotzdem die Aktenzeichen zu den Fällen an die Führerscheinbehörde schicken, auch wenn es noch keine beendete Geschichte ist?