Brief Fahrerlaubnisbehörde, Aktenzeichen zum Verfahren, was tun?
Hallo, ich habe vor 1 Woche ein Antrag beim Bürgerbüro gestellt damit ich mein Führerschein machen kann. Ich habe dort angegeben wo stand: Liegt ein Verfahren gegen sie vor? Das ich es nicht weiß, weil zwar zwei anzeigen gegen mich vorliegen, aber bis jetzt nichts davon erledigt ist. Zum einen wurde ich geschlagen und hab zurück geschlagen aus Notwehr (ich wurde angezeigt, und habe die Person angezeigt - ich habe 3 Zeugen und hatte mein Trommelfell kaputt, sprich das wird zu meinen Gunsten ausfallen) und zum anderen wurden Freunde von mir mit Mariuhana erwischt, ich war halt dabei und wurde mit angezeigt (bei mir wurde nichts gefunden, und den Joint hatte ich zu dem Zeitpunkt auch nicht in der Hand - nehme auch keine Drogen, einen Test würde ich freiwillig machen, - sollte auch fallen gelassen werden). Nun möchte die Fahrerlaubnisbehörde die Aktenzeichen zu den Verfahren, jedoch ist von diesen Anzeigen ja noch nichts entschieden, bzw erledigt - und ich bin ja auch in keinem der beiden Fälle schuldig.. Muss ich der Behörde die Aktenzeichen dann trotzdem vorlegen? Weil die Zeit läuft mir weg, da ich nur 4 Wochen habe die Aktenkennzeichen vorzulegen. Helft mir bitte, ich möchte so gerne meinen Führerschein machen und bin vorher nie auffällig gewesen weder eine Anzeige noch irgendwas anderes, dass waren die ersten Sachen die so stattgefunden haben, wo man aber dennoch sagen kann das ich unschuldig bin, wo ich mir sicher bin das es sich letztendlich auch so rausstellt. Ich brauche euren Rat! Danke für eure Hilfe!
5 Antworten
Hallo
du kannst doch jederzeit die Aktenzeichen der Fsst schicken, das ist doch kein Problem
wenn du sie nicht schickst wartet die Fsst eben bis die Verfahren vorbei sind und entscheiden dann erst über deinen Antrag.
und das dauert natürlich noch eine Weile:-(
Aktenzeichen gibt es schon vor einer Entscheidung und die wollen da rein schauen koennen und rausfinden, was der Stand der Dinge ist. Sich da zu weigern, diese vorzulegen, wird dir nicht helfen und verzoegert nur deinen Antrag oder er wird am Ende gar abgelehnt. Zudem zeigst du damit, dass du was zu verbergen hast.
Die koennen die Unterlagen zu den Verfahren einfordern und koennen ja auch den Stand der Dinge sehen, da muss ja noch nichts entschieden sein, trotzdem gibt es da Aussagen von Zeugen, Polizisten usw. und danach kann man genauso erkennen, dass dir ggf. zumindest nichts nachzuweisen sein wird am Ende. Wenn es so ist, wie du sagst. Dann wird das auch nicht negativ fuer deinen Fuehrerscheinantrag gewertet.
Sich zu weigern, wird dir nicht weiterhelfen, entweder lehnen sie dann deinen Antrag einfach ab oder sie holen sich die Unterlagen auch ohne Aktenzeigen notfalls.
Die Schuldfrage ist erst einmal nicht relevant. Wenn Du die Aktenzeichen hast, dann mußt Du sie auch angeben. Wenn Du sie noch nicht hast, erkundige Dich bei der Polizei oder, wenn man Dir dort nicht helfen kann, bei dem zuständigen Gericht. Wenn Du auch dort noch keine AZ bekommst, weil es noch keine gibt, dann rufe das Bürgerbüro an oder gehe persönlich vorbei und schildere denen den Sachverhalt.
Die Frage war, ob ein Verfahren gegen dich vorliegt. Es geht also darum, ob es überhaupt ein Verfahren gibt, welches gerade zugange ist. Die Frage ist NICHT, ab Verfahren abgeschlossen sind. Vorliegen eines Verfahrens ist so zu verstehen "es läuft ein Verfahren gegen dich". Diese Frage ist also mit "ja" zu beantworten bzw du musst die Aktenzeichen angeben.
Wenn kein Aktenzeichen vorliegt, dann liegt logischerweise auch noch kein Verfahren vor
Ja. Schreib dazu das es sich um die Vorgangsnummer der Polizei handelt. Das reicht aus.
Ich habe die Aktenzeichen ja, die stehen ja auf der Vorladung drauf. Aber es waren ja nur Vorladungen bis jetzt, also es ist ja nichts vor Gericht gegangen o.ä! Sollte ich trotzdem die Aktenzeichen zu den Fällen an die Führerscheinbehörde schicken, auch wenn es noch keine beendete Geschichte ist?