Privatklage
Hallo liebe Com.
Ich hab gerade einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen in dem steht:
"in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 07.11.2014 folgende Entscheidung getroffen:
Der Anzeige wird mangels öffentlichen Interesses keine Folge gegeben, §blabla der Antragstellerin steht der Privatklageweg offen."
Sprich die Staatsanwaltschaft hat es eingestellt oder? Was ist der Privatklageweg?
Zu der Story: Meine Ex-Freundin hat erzählt dass ich sie geschlagen habe.. ihren Kopf gegen Wand und sowas ( was gelogen ist ). Ich habe 2 Zeugen und sie hat keine. In einem anderen Brief steht " die angezeigte Körperverletzung hat zu keinen erheblichen Verletzungen geführt. " (es geht auch um Beleidigung und Bedrohung)
Was kann sie jetzt noch machen? Hat sie bei einer Privatklage bessere Chancen?
3 Antworten
Sie kann die Privatklage erheben, muss hierzu jedoch einen nicht unerheblichen Kostenvorschuss leisten. In dem Verfhren tritt sie dann statt des Staatsanwalts auf und kann im Rahmen einer Hauptverhandlung den Antrag stellen, dass Du bestraft wirst. Über den Antrag entscheidet dann der Richter.
Du bist aus der Sache raus.
Deine Ex kann jetzt privat klagen, aber ob sie da Erfolg hat, wage ich zu bezweifeln.
Kann man sowas denn erfolgreich durchziehen wenn man keine Ahnung hat? Ich mein sie ist dieses Jahr geradmal 18 geworden..
Kann die Staatsanwaltschaft sich auch wieder einmischen?
"Man" kann sich auch einen Anwalt nehmen. Die Staatsanwaltschaft kann die Verfolgung der Tat übernehmen.
Der Staatsanwalt hat das Strafverfahren wegen Körperverletzung eingestellt, entweder weil kein öffentliches Interesse besteht oder weil keine Beweise vorliegen.
Privatklage heißt, du kannst sie zivilrechtlich auf Geld klagen, weil sie evtl. falsche Aussagen gemacht hat. Allerdings musst du das genau beweisen können. Umkehrt kann die Ex Freundin von dich auf Schmerzengeld verklagen, muss es aber auch beweisen. Privat klagt gegen Privat. daher "Privatklage". Da das kaum beweisbar ist, ist die Sache erledigt,
Nein, das, was Du da bschreibt ist keine Privatklage, sondern eine Zivilklage.
Die Privatklage ist in der StPO geregelt und da kann nicht "auf Geld geklagt" werden.
Weil kein öffentliches Interesse besteht. Das verstehe ich aber nicht denn ich bin zZ auf Bewährung ( wegen KV! )
Also ist doch öffentliches Interesse gegeben oder nicht? Ich habe 2 Zeugen die behaupten können, dass ich nichts getan habe. Sie hat keine Zeugen die das Gegenteil meiner Aussage behaupten können.
Sei doch froh, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse nicht bejaht.
Was willst du hören, das Verfahren wurde eingestellt, weil der Staatsanwalt es für belanglos hält oder keine Beweise sieht.
Ob du nun Zeugen hast oder nicht. Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt und braucht deine Zeugen nicht mehr um deine Unschuld zu bestätigten. Es weiß es so,
Raus aus der Sache ist bis jetzt allein der Staatsanwalt. Ob und wie es weitergeht, entscheidet die Ex-Freundin des Fragestellers.