Vom Zoll an der Grenze erwischt, was nun?
Hallo.
wir wurden zu zweit an der Grenze bei Roermond vom zoll rausgezogen und hatten 10 Gramm dabei. Die Menge wurde allerdings mit der Verpackung gewogen, somit kamen sie auf 16,7 Gramm. Sie meinten es wird nun gegen uns alle ein strafverfahren eingeleitet.
Meine Fragen lauten nun folgendermaßen:
Wie lange dauert es bis die Post kommt?
Dass eine Geldstrafe oder Sozialstunden drohen ist klar, aber kann ein Anwalt da etwas dran ändern?
Wir sind noch nie polizeilich auffällig gewesen, wird uns das in irgendeiner weise helfen?
Kann man uns die Führerscheine weg nehmen? Wir durften ja ganz normal nach Hause fahren danach.
Ist die Anzeige/das Verfahren überhaupt gültig, wenn die Menge mit Verpackung angegeben wurde? Man sagte uns es wäre üblich, quasi vorerst mit Verpackung zu wiegen, aber für das Verfahren wäre es schon sinnvoll den echten Wert zu sehen...
Wie vielen Personen ist die Menge zuzuordnen? (wer hatte wie viel? wo?)
5 gramm pro person, sie haben es allerdings auf das ganze auto bezogen.
10 g von was?
Cannabis
6 Antworten
Ist die Anzeige/das Verfahren überhaupt gültig, wenn die Menge mit Verpackung angegeben wurde? Man sagte uns es wäre üblich, quasi vorerst mit Verpackung zu wiegen, aber für das Verfahren wäre es schon sinnvoll den echten Wert zu sehen...
Das wird so eingetragen, im Protokoll der Sicherstellung. Die eigentlich Substanz wird im Anschluss nochmals auf der PI gewogen und entsprechend zu der Anzeige hinzugefügt.
Und ob das relevant ist bzgl. der Anzeige? Nein, daher es nur um die Sicherstellung des Beweisstücks ging!
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Ansonsten würde ich dir raten, dass du hierfür einen Fachanwalt zu Rate ziehst!
Bei Roermond... haben sie dich in Elmpt erwischt. Kenne ich gut.
Wie lange es dauert, kann dir hier niemand sagen, auch nicht, welche Strafe du zu erwarten hast. Ob du einen Anwalt nimmst, ist deine Entscheidung. Er kostet jedenfalls einiges, das du bezahlen wirst. Viel ändern wird er m.E. nicht.
Wie alt bist du? Evtl. kommt Jugendrecht zur Anwendung. Sozialstunden gibt es nur bei Jugendlichen.
Zur Menge des BtM: es ist egal, was die Beamten auf dem Sicherstellungsprotokoll angeben. Das BtM wird chemisch untersucht und die tatsächliche Menge von THC festgestellt. Und wegen dieser Menge wirst du bestraft.
Wenn das erst vergehen ist wird das komplett fallen gelassen. Ohne strafe ihr müsst höchstens wenn ihr evtl noch unter das jugendstrafgesetz fallt ein Gespräch haben dass unter Schweigepflicht stattfindet um festzustellen ob ihr abhängig seid aber das wars
Sozialstunden UND Geldstrafe ginge nicht. Bei euch als Heranwachsende kann das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht angewandt werden. Die Jugendgerichtshilfe spielt eine gewichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung.
Bei Jugendrecht wären vermutlich Sozialstunden drin (ist keine Strafe!). Geldstrafe ginge im Jugendrecht nicht, evtl. aber eine Geldauflage. Aber auch das ist keine Strafe.
Beim Erwachsenenrecht wäre eine Geldstrafe möglich. Ich persönlich rechne mit einer Einstellung gegen Geldauflage. Am linken Niederrhein ist euer Delikt ein Massendelikt.
Rein aus Neugier: Wo seid ihr denn genau erwischt worden?
In Roermond Über die deutsche Grenze, nach ein paar hundert Metern standen die Zollautos am Rand, wir sind ganz normal an ihnen vorbei gefahren und nach 2 minuten kamen sie dann angestürmt.
Aha. Dann sicher über den Grenzübergang Elmpt, der mit dem Feuerwachtturm. Nette Gegend dort.
Genau der. Also wenn ich das richtig verstehe wird man nicht für 10 Grmam Cannabis, sondern die darin enthaltene Menge THC verklagt? Und da wir Ersttäter und 18 sind kann man mit einer Verfahrenseinstellung warscheinlich rechnen?
Das kann dir hier keiner seriös beantworten. Es kommt auf StA und Gericht an. Und wie die entscheiden...?
Meine persönliche Einschätzung geht Richtung § 153 ff StPO, also Einstellung.
Okay, das beruhigt mich doch etwas. Dankeschön
Ich finde es komplett lächerlich jemand wegen einer Pflanze zu bestrafen.
Das ist nochmal ein anderes Thema. Das Deutschland was das Thema angeht einfach hinterm Mond lebt und am liebsten noch zum Pluto fliegen würde, ist ja bekannt...
kommt ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wird.
Das Wiegen auf der Wache ist nur fürs Protokoll der BP - es wird noch mal genauer untersucht etc.
wie alt seit ihr?
habt ihr es auf Nachfragen direkt rausgegeben? oder noch am Körper versteckt?
10 Gramm was? Ich gehe jetzt Mal von Cannabis aus. Die Polizei hat natürlich erst einmal die Pflicht zu ermitteln. Die werden das aber nachwiegen.
Wenn ihr polizeilich nicht bekannt seit ist das gut. Der Staatsanwalt entscheidet ob es sich überhaupt lohnt Klage zu erheben. Er wird bei 2 nicht vorbestraften Personen mit 10 g Cannabis nicht mit einer Verurteilung rechnen. Daher wird das wohl eingestellt. Außer ihr seid in Bayern, da sind die meistens sehr streng wenn es um Drogen geht.
Wenn das jetzt natürlich Kokain ist, sieht das ganze anders aus :'D
LG
Wir sind beide 18. also wenn die die 10 Gramm untersuchen und da sagen wir mal 3 Gramm THC drin sind werden wir für 3 gramm THC angeklagt? Das würde dann evtl fallen gelassen mit Sozialstd und geldstrafe weil es eine geringe Menge ist