Muss mein Sohn in den Jugendarrest?
Bei seiner ersten Anzeige mit 16 bekam er 50 Sozialstunden wegen Beleidigung ( auf sexueller Basis ), weil er in der Schule ständig seine Mitschülerinnen sexistisch beleidigt hat. Er bekam auch gleich einen Schulverweis.
Jetzt hat er seine zweite Anzeige wegen Nachstellung und Verleumdung, weil er mit Fake Profilen ein Mädchen im Internet bloß gestellt hat und sie dann auch noch anderweitig verfolgt hat, als er vor ihrem Haus stand( um sie zum Zurückziehen der Anzeige zu drängen ) hat die Polizei ihn erstmal zur Wache genommen und ich durfte ihn dort abholen.
Jetzt bekam er eine einstweilige Verfügung und hat einen Gerichtstermin wo ich als Erziehungsberechtigter auch mit darf.
Er ist der Meinung, da er in der Schulzeit auch nur gemobbt, geschlagen und ausgegrenzt wurde - sogar einmal zu Unrecht angezeigt, das wurde nach 170 Abs . 2 eingestellt, da hatte er auch ein Alibi , ich war Zeuge dass er zu Hause war , wo er ein Mädchen verfolgt , begrapscht und geschlagen haben soll - dass er jetzt das Recht habe auch die Sau rauszulassen und menschen anzugreifen.
Er ist 17 und ich musste noch den Anwalt bezahlen für die zu Unrecht erfolgte Anzeige
15 Antworten
Mobbing entschuldigt keine Straftaten. Selbstjustiz ist in Deutschland glücklicherweise nicht erlaubt.
P.S. Bei einem Jugendstrafverfahren braucht man keinen Anwalt. Die Jugendgerichtshilfe kann ganz gut die Interessen des Jugendlichen vertreten.
nur wenn es bis vor Gericht geht, ja.
Schwer zu sagen wie das ausgeht. Weitere Sozialstunden oder Jugendarrest sind möglich. Auch eine Haftstrafe mit Bewährung ist nicht ausgeschlossen.
kann man pauschal nicht sagen.
Das Entscheidet ein Richter.
Gruß DayX19
Du tust mir von Herzen leid. Ich nehme mal an, dass du dir die größte Mühe gibst, alles richtig zu machen und musst dich dann mit so einem Früchtchen rumschlagen.
Leider haben die Sozialstunden nicht den erwünschten Erfolg gehabt. Er ist ein Stalker und Mobber von der übleren Sorte und nicht besonders einsichtig.
Es wird unterschieden zwischen Strafsachen und Zivilsachen. Wenn man Unschuldige beschuldigt, kann das Opfer in einem zivilen Rechtsstreit versuchen die Kosten wieder reinzuholen. Ein Anwalt kann beurteilen wie erfolgreich das Verfahren wäre.
Verurteilte Straftäter können das natürlich nicht. Sie müssen für ihre Taten gerade stehen, auch finanziell.
Dein Ableger hat kein Unrechtbewußtsein. Er rückt sich die Welt so zurecht, wie er es mag. Zudem scheint er größenwahnsinnig oder machtbessen zu sein. Ich fürchte das ist nur der Anfang der Fahnenstange. Das System wird nicht mehr lange geduldig mit ihm sein und die Augen zudrücken. Ich würde sogar Jugendarrest befürworten, wenn er dort Hilfe bekommt. Es bleibt nicht mehr viel Zeit um ihn wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Was sich jetzt schlimm anhört ist vielleicht die letzte Chance, bevor er ein richtiger Verbrecher wird. Ein gestörtes Verhältnis zu Mädchen/Frauen scheint er ja schon zu haben. ... und erst sein Frauenbild ...
Das System wird nicht mehr lange geduldig mit ihm sein und die Augen zudrücken.
Da hast Du Recht .
Schade dass die Prügelstrafe abgeschafft wurde, das hätte ihm vielleicht den Knast erspart - dort lernt er eh nur noch den Rest. Hier braucht es ein "Bootcamp" eine "harte Hand" um vernünftig zu werden . Nun, jetzt ist es wohl leider eh zu spät....
Allein so eine Aussage :
......dass er jetzt das Recht habe auch die Sau rauszulassen und menschen anzugreifen.
spricht leider eher dafür ihn wegzusperren - selbst wenn ihm der Knast erspart bleibt, so wird das wohl zukünftig dann nicht mehr zu vermeiden sein.
Auch dann ist die Meinung mega kontraproduktiv und zeigt seine Einstellung - das Recht dazu zu haben.
Hier müssten grundsätzlich neu die Weichen gestellt werden.
Mit 17 kann man vermeintlich noch die Welt aus den Angeln heben. Ich wünsche Dir gute Nerven und ihm viel Glück.
Vielleicht kann ihm einmal eine Frau den Kopf verdrehen, und dann wieder aufrichten .... ;o)
das hat er mal in Wut gesagt aber wieder zurückgenommen die Aussage