Wie kriege ich mein Aktenzeichen raus?
Hallo,
Geschichte vorweg: Ich möchte den Führerschein machen und bin nun 23 Jahre alt. Mit 18 Jahren habe ich eine Anzeige wegen BTM Konsum (Marihuana) bekommen was allerdings direkt wieder eingestellt wurde da ich nur dabei stand und nix nachgewiesen wurde. Mein erster Antrag vor einem Jahr wurde ohne Probleme angenommen allerdings habe ich dann 1. Jahr Pause gemacht und musste nun erneut ein Fahrerlaubnis Antrag stellen. Nun kam die Einstellung weil gegen mich ja angeblich ein Strafverfahren wegen BTM Konsum läuft und ich möge bitte eine Kopie hin schicken wie das Verfahren ausgegangen ist, das ganze ist nun über 5 Jahre her ich habe den Brief mit dem Einstellungsbescheid nicht mehr, ebenso ein Aktenzeichen um den neu beantragen zu können, im Schreiben steht es leider auch nicht drinne. Gibt es eine Möglichkeit dieses Schreiben irgendwie wieder zu beantragen?
2 Antworten
Schreib der Führerscheinstelle, dass Du alles was mit dem Verfahren zu tun hatte, nach Eintritt der Bestandskraft entsorgt hast; dass Verfahren damals aber eingestellt wurde.
Wenn die Führerscheinstelle Dir den Führerschein verweigern wollen, dann müssen sie nachweisen, dass etwas gegen Dich vorliegt und nicht Du musst beweisen, dass Du "unschuldig" bist.
Ja, aber das magische Wort sind begründete Zweifel. Es gibt auch eine Amtsermittlungspflicht. Wenn Ihnen bekannt ist, dass ein BTM-Verfahren existierte, dann haben sie auch weiteren Zugriff darauf.
Nach Einstellung eines Strafverfahrens ist dieses für den ehemaligen betroffenen faktische nicht mehr existent, denn er ist dann unschuldig. Das Verfahren muss daher nie wieder irgendwo erwähnt werden.
Nach meiner persönlichen Auffassung wäre es sogar richtig der Führerscheinstellen mitzuteilen, dass einem kein BTM-Verfahren bekannt ist.
Schnappe Dir mal Deinen Personalausweis und frage dann dementsprechend mal bei dem regional zuständigen Amtsgericht nach, ob dort noch eine Verfahrensakte aus 2014 ( Zeitpunkt des damaligen Verfahrens ) von Dir existiert.
Deswegen sollte man nur in allerletzter Möglichkeit bei solchen Fragen direkt die Führerscheinstelle fragend kontaktieren.
Übrigens :
Wenn eine FSST zumindest augenscheinlich begründete Fahreigniszweifel anführt, liegt es leider in der Last des Aspiranten, das Gegenteil zu begründen....😕