Schmerzensgeld nach enstellung des Verfahren?
Guten Tag, Erkläre kurz den Fall Person A schlägt sich mit person B!
Person b Erstellt Anzeige gegen A . es kommt zum Gericht Person A wird das Verfahren eingestellt....Erledigt...
Jetzt kommt zu Person A ein Brief vom Anwalt zwecks Schmerzensgeld????
Wie stehen die Chancen von Person A muss er zahlen? Anwalt kontaktieren ? Oder den Brief Ignorieren?
das Verfahren wurde ja Eingestellt!!
Danke...
2 Antworten
Eine rechtskräftige Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld gibt es nur, wenn ein Richter das entschieden hat. Die Forderung eines Anwaltes alleine reicht nicht. Ob es ein Schmerzensgeld gibt und in welcher Höhe, muss ein Gericht beziffern.
Allerdings hat Person A die Möglichkeit, trotz eingestelltem Strafverfahren eine Zivilklage vor Gericht einzureichen. Das wird Person A aber sicherlich nicht tun, da Person A erst einmal viel Geld für die Prozesskosten vorlegen müsste und nicht gesagt ist, dass der Beklagte die Kosten des Verfahrens trägt. Das Zivilgericht kann das Verfahren nämlich ebenfalls einstellen und jeder müsste dann seine eigenen Anwaltskosten zahlen.
Ferner hat Person B die Möglichkeit, in der Güteverhandlung vor dem Prozess sich dann doch noch bereit erklären, freiwillig Schmerzensgeld zu zahlen. Dann ist das weitere Verfahren hinfällig. B würde dann von A zwar Schmerzensgeld bekommen, aber trotzdem auf den Anwaltskosten sitzen bleiben, die dann wahrscheinlich höher als das Schmerzensgeld sind.
Den Brief nicht ignorieren, sondern beantworten, die Zahlung ablehnen und auf die Möglichkeit eines Zivilverfahrens verweisen!
Ein Anwalt würde das Schreiben auf jedenfall korrekt formulieren, dafür kostet er Geld.
Man kann das Schreiben zwar selbst beantworten, aber vielleicht wäre es besser, das einen Anwalt machen zu lassen. Dann sollte man sich aber mit einem Anwalt vorher auf einen akzeptablen Preis für den Anwaltsbrief einigen.
Ob sich der Anwalt von Person A mit einem anderen Rechtsanwalt streiten will, das überlegt er sich besser, als wenn sich Person B selbst vertritt.
Auch wenn das strafrechtliche Verfahren eingestellt wurde, können Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche zivilrechtlich noch geltend gemacht werden.
Wenn Du den Anwaltsbrief der Gegenseite ignorierst, wird diese eine Zivilklage einreichen. Spätestens dann solltest Du allerdings reagieren!
So danke erstmals.... Ich bin totaler Laie was das angeht...
Also den Brief den Person A erhalten hat selber beantworten oder muss das ein Anwalt machen?
Also die Forderung im Brief direkt ablehnen und sich auf das Urteil (Strafgericht) Berufen?
Würde das Sinn machen?