Kann ich meine Schwester wegen Körperverletzung Anzeigen?
Meine Schwester (21) schlägt mich (14) öfters oder spuckt mir auch in Gesicht, beleidigt mich auch und so weiter. Wenn sie mich schlägt dann bleiben oft blaue Flecken und Blutergüsse zurück. Meine Eltern tuen nichts dagegen sondern schauen nur zu... Kann ich meine Schwester Anzeigen das sie auch eine Strafe bekommt? oder denkt ihr wenn ich das mach bekommt sie nichts als Strafe? Ich meine wenn das dann auch noch rauskommt das ich sie Angezeigt habe werde ich noch mehr Geschlagen und das will ich nicht... Ich hab wirklich ziemlich Angst vor ihr und weiß einfach nicht weiter...
13 Antworten
Geh sofort zur Polizei und dann wenn du noch Blaue Flecken oder so hast dann zeig denen das auch (Ohne Beweise Hilft es nicht viel) Solche Menschen die einfach nur schlagen gehören in das Gefängnis !!! (meine Meinung) Naja wie gesagt zur Polizei und Anzeigen und wenn du weiterhin geschlagen wirst, dann halt nochmal zur Polizei und wenn dich deine Eltern schlagen dann gehe auch zum Jugendamt
Körperverletzung ist Körperverletzung, egal wer dir das angetan hat. Natürlich kannst du sie anzeigen, wahrscheinlich bekommt sie auch eine Strafe
Lasst Euch von dem Kind doch nicht veräppeln. Laut Profil ist sie 20 Jahre alt und hat bei den Fragen einen 31jährigen Sohn.
Und Du hast als 14jährige einen 31jährigen Bruder? Glaub ich nicht.
Meine Mutter ist 51 also wer rechnen kann ist klar im vorteil und ich habe sogar 3 Brüder der älteste 31 der jüngste 27. Wo ist dein Problem?
Manchmal Frag ich mich wer hier eigentlich 14 ist und wer nicht.
Selbst der Support scheint hier nicht mehr richtig durchzusteigen...
Natürlich kannst du das. Zeig die Verletzungen am besten einem Arzt, oder einem Lehrer dem du vertraust und der dir glaubt. Die helfen dir. Denn: Auch wenn es deine Schwester ist, ist es immer noch Körperverletzung!
Innerhalb der Familie ist das immer so eine Sache. Anzeigen kannst du sie dafür, allerdings liegt bei Delikten innerhalb der Familie oft seitens der Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse vor.
Die Tat wird also nur auf Antrag verfolgt. Und diesen kannst du erst mit 18 Jahren stellen. In dem Fall müssten es deine Eltern also machen.
Wenn deine Eltern allerdings nichts dagegen tun, würde ich dir raten, dass du dich jemand anderem anvertraust. Das kann ein (Vertrauens)Lehrer sein, vielleicht auch jemand aus der Verwandtschaft. Zur Not kannst du auch zum Jugendamt gehen.
Meine Mutter hat das Profil für eine frage auch mal benutzt!