Anzeige wegen Fahrerflucht ohne beweiße?
Hallo, ich wurde wegen Fahrerflucht angezeigt, da ein Fahrradfahrer meinte ich hätte ihm die Vorfahrt genommen. Er habe auch noch 2 Zeugen, die sagen er wäre in mich rein gefahren und danach hingefallen. Ich habe bei der Polizei ausgesagt, dass ich mich zwar noch an den Radfahrer erinnern konnte, aber als ich abgebogen bin noch reichlich Abstand zwischen uns war. Da es keinen Aufprall gab konnte ich natürlich den Unfall auch nicht bemerken. Die Polizei meinte, sein Fahrrad zeige keine Spuren auf und das Opfer wollte nach 3 Tagen zum Arzt gehen.
Ich habe gestern mein Auto vom Gutachter betrachten lassen und es wurde kein Aufprall festgestellt. Ich bin noch in der Probezeit und habe Angst meinen Führerschein zu verlieren. Einen Zeugen der bei mir im Auto war, habe ich noch bei der Polizei mit angegeben. Vielleicht noch zu erwähnen dass der Radfahrer auf einer Fußgängerzone gefahren ist.
7 Antworten
Mir schleierhaft, wie jemand, der dort fährt wo er gar nicht fahren darf, einen Anspruch auf "Vorfahrt" erheben kann.
Wenn es weder am Fahrrad des "Geschädigten" noch an Deinem Auto Spuren einer Kollision gibt und der "Geschädigte" auch keine sichtbaren Blessuren von dem angeblichen Sturz davongetragen hat, würde man es beim Fußball wohl eine Schwalbe nennen.
Da Du auch einen Zeugen hast, der Dich entlasten kann, würde ich erst mal abwarten, wie die Geschichte weitergeht. Wäre auch denkbar, dass dem (jungen) Mann geraten wird, die Anzeige zurück zu ziehen.
Auch, wenn dieser Mann laut nach Vergeltung schreit, so ist die Beweislage ja eher ungünstig für ihn.
Grüße, ------>
Hast Du ihn eigentlich gesehen? Also danach? Sah er denn aus, wie jemand, der einen (schweren) Sturz hinter sich hat? Wenn man erst 3 - 4 Tage später zum Arzt geht, müssen ja noch erhebliche Spuren zu sehen sein, sonst kann der Arzt ja nichts bescheinigen. Wart mal ab. Grüße, ------>
nein habe ja nix gemerkt, zeugen sagen aber das er direkt wieder aufgestanden ist und mir hinterherrannte
...und was sagt die Polizei dazu, dass er in der Fußgängerzone FÄHRT? Wie gesagt, wenn keinerlei Schaden entstanden ist (materiell + gesundheitlich) dann ist ja - sofern die Geschichte überhaupt stimmt - wohl nicht viel passiert. Von daher würde ich erstmal abwarten. Wenn das so ist, dass der Junge gleich nach dem Sturz aufgestanden ist und hinterhergerannt ist und scheinbar keine Verletzungen davongetragen hat, was will er denn 4 Tage später beim Arzt? Würde mich nicht einschüchtern lassen. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Grüße, ------>
...und was sagt die Polizei dazu, dass er in der Fußgängerzone FÄHRT?
Eventuell war das ja erlaubt.
Darum geht es aber überhaupt nicht sondern um den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Ich habe bei der Polizei ausgesagt, dass ich mich zwar noch an den Radfahrer erinnern konnte, aber als ich abgebogen bin noch reichlich Abstand zwischen uns war
Ja, das ist das Problem, wenn man aussagt. Wenn Du einen Rechtsanwalt mit Deiner Verteidigung beauftragt hättest, so hätte dieser anhand des Akteninhalts feststellen können, ob es überhaupt Hinweise darauf gab, dass Du zum fraglichen Zeitpunkt Fahrzeugführer warst.
Jetzt hängt es eben an der Frage, ob es zu einem Unfall gekommen ist, in den Dein Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt verwickelt war und dieser hätte bemerkt werden müssen.
Was ist jetzt die Frage?
Ich habe bei der Polizei angegeben nicht auszusagen sondern einen Anwalt zu nehmen. Natürlich musste ich den vorfall aber Vorort schildern. Führerschein habe ich aber direkt wieder bekommen und er Polizist meinte auch es seien am Fahrrad keine Spuren zu sehen.
Ich habe bei der Polizei angegeben nicht auszusagen sondern einen Anwalt zu nehmen
Okay, das ging aus Deiner Frage aber nicht hervor.
Natürlich musste ich den vorfall aber Vorort schildern.
Musstest Du nicht. Aber das war dann letztlich auch kein Fehler.
Wenn du einen Zeugen hast, der Gutachter ebenfalls bestätigt, dass kein Schaden erkennbar ist, dann wird die Geschichte eingestellt.
Danach kannst du dir überlegen, ob du ihn nicht wegen Verleumdung anzeigst.
Ohne Beweise kann man dich auch nicht verurteilen. Wenn ein Gutachter keine Spuren an deinem PKW gefunden hat und die würde man immer finden (sei es Verschmierungen, Fingerabdrücke, Kratzer etc.) und du selbst einen Zeugen hast, dass nichts passiert ist, würde ich mal dazu tendieren, dass dir nichts passiert.
Die Zeugen des Gegners sagen aus, dass ER in DICH und nicht umgedreht reingefahren ist? Das würde sicher spuren am Fahrzeug und Rad hinterlassen, sowie sichtbare Verletzungen beim Unfallgegner.
Allerdings sind so Sachen mit Personenschaden immer schwierig. Im Idealfall wendest du dich erstmal an einen Anwalt, sofern diese Anzeige "Spruchreif" ist.
Erst einmal kann man ja leider fast jeden wegen irgendwas anzeigen. Du hast Zeugen dabei und wie du beschrieben hast, gibt es bei dir keine Spuren vom Aufprall.
Sicherlich bist du aufgeregt und hat Angst deine Fahrlizenz zu verlieren, aber beruhige dich erst einmal.
Du bist dir doch sicher, dass der Fahrradfahrer nicht die Wahrheit sagt und so was klärt sich auch meistens schnell.
Der Fahrradfahrer kann ja laut deiner Beschreibung nicht beweisen, dass seine Version stimmt.
Da hilft leider nur abwarten :(
Er hat halt 2 zeugen so wie es bei der Polizei hieß.
Meinen Führerschein habe ich behalten dürfen und der Polizist meinte wenn ich pech habe ist mein Lappen weg. Kommt immer drauf an wer es bearbeitet.
Zeugen hin oder her. Wenn es seine dicksten Freunde waren, werden die ihrem Kumpel sicher nicht in den Rücken fallen ;-)
Du hast doch auch einen Zeugen und ein Gutachten und die Aussage, dass das Fahrrad keine Spuren aufweist. Von daher Aussage gegen Aussage.
Leider wollte er 4 Tage danach zum Arzt gehen, weiß aber nicht was draus geworden ist.