Wie formuliert man ein Schreiben zum zurückziehen einer Anzeige
Ich bitte um Hilfe...
Ich habe in einem Streit meinen Freund wegen Stalking angezeigt, möchte die Anzeige aber zurückziehen. Wie formuliert man so ein Schreiben?
Ich habe leider in der Anzeige jeden wesentlichen Streit angegeben und auch erwähnt , dass er vor kurzem eine Gerichtsverhandlung wegen fast der selben Geschichte gehabt hat.
Wie kann ich das Schreiben glaubwürdig genug formulieren, sodass auch die Staatsanwaltschaft von einem Verfahren absieht ?!?!?!?!
6 Antworten
man geht zur polizei oder zum gericht und sagt dass man die anzeige zurückziehen will. den rest erledigen die dann für dich^^
mann kann wo immer hingehen und vor ort die anzeige zurückziehen.man kann das schreiben auch mit hilfe des polizisten im revier machen, normal sollten sie auch dabei helfen
danke
bitte sehr :-)))
Das Polizeikomissariat sagt ich solle das schriftlich machen. Deswegen !?
Das ist ganz allein Deine Sache. Belüg halt die Polizei und alle anderen, kein Problem, nur belüg Dich selbst nicht. Dein Freund ist ein Engel, und Du hast Dich nur geirrt? Prima!
Dann stehst Du in der Sache als Idiot da, Du bist also ein notorischer Lügner? Wenn Du Dich ärgerst, zeigst Du grundlos jemanden an? Nicht übel. Wenn Du Dich also richtig reinreiten willst, gehe zur Polizei und ziehe die Anzeige zurück. Das könnte bedeuten, dass Du vor Gericht später nie wieder als glaubwürdig gelten wirst. Selbst wenn Du absolut die Wahrheit sagst, Dir wird möglicherweise keiner zuhören. Zeigst Du wieder jemanden an, hast Du sofort ein Problem.
Das macht man besser persönlich auf dem zuständigen Revier, denn dorthin wirst Du nach einem solchen Brief ohnehin eingeladen. (So sparst Du Dir die Mühe und die Briefmarke)
ich befürchte, dass alleine der staatsanwalt darüber entscheidet. bejaht er das vorhandensein des öffentlichen interesse, wirst du als zeugin gehört bzw. vorgeladen! einziger ausweg: verlobe dich mit deinem freund, dann hast du ein aussageverweigerungsrecht ... und stehst somit als belastungszeugin nicht mehr zur verfügung! ohne zeugin, keine verurteilung
Das ist gerade mein Problem, das geht nicht da er im vorherigen Verfahren dies schon gemacht hat. Ich wusste zu dem Zeitpunkt keinen anderen Ausweg, als zur Polizei zu gehen, dabei wollte ich ihn nicht anzeigen. Jetzt will ich das zurückziehen und der Polizei und der staatsanwaltschaft glaubwürdig machen, dass diese unnötig war, da es nur ein streit war
Wo hast Du die Anzeige aufgegeben? Gehe da hin, frag nach, wie das am Besten formuliert wird und dann machst Du das so!
quatsch ... das geht nur bei antragsdelikten, nicht aber bei offizialdelikten wie stalking, denn stalking ist eine straftat / § 238 STGB