Polizeibewerbung trotz zurückgezogener Anzeige?
Hallo zusammen,
ich habe mich bei der Polizei beworben aber habe eine Anzeige gegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung und Beleidgung, die aber zurückgezogen wird bzw. ich den Prozess wenn es dazu kommt gewinnen werde, da es ausschließlich Beleidigung beides lügen sind. Kann ich trotz dessen wenn ich angezeigt worden bin aber das Verfahren eingestellt wird bzw. gewonnen wird mich noch da bewerben? Hat es schlechte Auswirkungen dann auf die Bewerbung?
Danke für die Antworten Lg
4 Antworten
Anders als die vor mir antworteten: Ja, es KANN dir die Einstellung verbauen. Muss aber nicht.
Du musst beim Einstellungsverfahren alle, auch laufende Verfahren angeben. Sind noch Verfahren am laufen, wird man dich sehr wahrscheinlich erst gar nicht einstellen. Es wäre auch ziemlich sinnfrei, dich vorerst einzustellen, um dann nach einem abgeschlossenen Gerichtsverfahren festzustellen, dass man dich wieder rauswerfen muss.
Leider sind hier wieder Leute unterwegs, die nicht wissen, was wirklich Fakt ist.
Fakt ist: Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens ist keine Einstellung möglich.
Dein Verfahren läuft noch und du musst es angeben. Tust du es nicht, bist du raus, bevor du EAV sagen kannst. Solange es läuft, liegt deine Bewerbung auf Eis oder du wirst - wenn es über den Einstellungstermin hinaus geht - abgelehnt. Dabei ist völlig unerheblich, wie DU die Sache siehst und welchen Ausgang des Verfahrens DU für möglich hältst.
Solltest du tatsächlich unschuldig aus dieser Sache rauskommen oder das Verfahren eingestellt werden, kann dies immernoch aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Die Unschuld kann bewiesen werden (was dann gut für dich ist), die Schuld kann aber auch nicht bewiesen werden können (was eher negativ ist).
So oder so ist dann zwar eine Bewerbung nach beamtenrechtlichen Gesichtspunkten möglich, weil du nicht vorbestraft bist. Eine Einstellung ist aber dennoch relativ unwahrscheinlich, weil deine charakterliche Eignung angezweifelt werden darf/wird/kann. Heißt: Du kannst dich bewerben und musst abwarten, wie sie die Sachlage einschätzen.
Gruß S.
Im Führungszeugnis stehen nur Strafen nach abgeschlossenen Gerichtsverfahren. Du kannst ohne negative Folgen deinen zuständigen Einstellungsberater danach fragen.
Solange du nicht verurteilt also bestraft worden bist hast du demnach natürlich auch keine Straftat begangen. Demnach bräuchtest du dir keine sorgen deshalb machen. Du solltest dies aber trotzdem den beamten beim persönlichen gespröch mitteilen und sagen das diese anzeige aus welchen gründen auch immer zurück gezogen worden ist.