Bauarbeiten an gemeinsamer Mauer zweier Nachbarhäuser

6 Antworten

Eine Brandwand muss eine Brandwand bleiben. Wenn sie durch Abwasserrohre geschwächt wird, dann ist sie keine Brandwand mehr. Da muss eine andere Lösung gefunden werden. Schlimmstenfalls muß der Verursacher eine eigene neue Wand oder Wandteile neu errichten. Die Wand ist ganz klar gemeinsames Eigentum, das nicht einseitig verändert werden kann.

Dachte eigentlich jedes Haus muß eine Brandmauer haben, sprich das ist nicht eine Mauer sondern 2 direkt an einander und jeder ist für seine verantwortlich würde ich denken.

Seehausen  08.03.2013, 13:30

Das war früher anders und kann auch heute noch anders geregelt werden.

Eggic 
Beitragsersteller
 08.03.2013, 13:30

Zu der Zeit, als die beiden Häuser errichtet wurden, gab es diese Regelung noch nicht. Damals hat man oft die Giebelwand des Nachbarn mitbenutzen können, ohne eine eigene Wand davorsetzen zu müssen. So weit bin ich inzwischen mit den Informationen gekommen.

Derartige Wände sind nach BGB "gemeinsame Bauteile". Wenn es dazu im GRundbuch oder im Baulastenverzeichnis keine Vereinbarungen gibt ist das BGB anzuwenden.

Am besten beim zuständigen Bauamt nachfragen.

Seehausen  08.03.2013, 13:32

Welches Bauamt? Was soll das immer unzuständige Bauamt sagen? Die Antwort ist nur Punktejagd!

Zuständig ist das Privatrecht, geht nur mit Rechtsanwalt!

RosannaLena  08.03.2013, 13:35
@Seehausen

Falsch gedacht. Wenn das eine Brandmauer ist, hat das was mit Vorschriften zu tun. Und dafür ist das Bauamt zuständig. Und welches Bauamt, das mußt du nicht fragen, das wird der Fragesteller schon wissen. Dieser meint auch, es ist ein guter Tipp. Wenn du neidisch auf die Punkte bist, kannst du die Antwort ja löschen lassen. Viel Spaß dabei. Keine Ahnung haben, aber mitreden wollen.

Eggic 
Beitragsersteller
 08.03.2013, 13:31

Bauamt ist ein guter Tipp. Danke.

Ich würde an deiner Stelle mal bei dem zuständigen Bauamt nachfragen, das weiß genau Bescheid mit Brandmauern und wie die jeweiligen Gesetze da sind.