Doppelhaushälfte, Nachbar baut Bad direkt an unser Schlafzimmerwand
Hallo, wir haben folgendes Problem: Wir wohnen seit zwei Jahren in einer DHH. Die DHH sind in den 40 Jahren gebaut worden. Wir haben also nur eine dicke Zwischenwand, zwischen beiden Hälften. Die zweite Hälfte wurde jetzt verkauft und der neue Bewohner hat umfangreiche Umbauarbeiten begonnen. Das Problem ist das er das Bad vergrößert hat und die Abwasser und Zuwasserleitungen direkt in die Zwischenwand von unseren gemeinsamen Häuser gebaut hat. Sein Bad ist jetzt angrenzenden von unserem Schlafzimmer. Dieser Zustand war defintiv nicht vorher, da unsere Häuser den gleichen Grundriss haben nur Spiegelverkehr aufgebaut wurden. Ausserdem habe ich mir damals das Haus, vor umbau, angeschaut.
Die Geräuschkulisse ist jetzt absolut untragbar. Da wir jedes mal hochschrecken, wenn er sich die Hände wäscht, bzw. die Klospülung rauscht.
Die Frage ist, welche rechtliche Grundlagen habe ich um da vor zugehen?
PS Der neue Bewohner hat auch einen Balkon angebaut, ohne Genehmigung und ohne vorher die direkten Nachbarn zu fragen. Man kann also davon ausgehen, das er sich um solche sachen nicht schert. Wegen dem Balkon habe ich das Bauamt verständigt und einen sofortigen Baustopp erwirkt.
Bevor ich das Bauamt anrufe, wollte ich nachfragen, welches Recht da Anwendung findet.
Danke, schon mal im voraus.
8 Antworten
Das Bauamt hat damit nichts zu tun; Ihr müsst Euch schon direkt wehren. Denn die Einhaltung der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) kann und muss von Euch verlangt und durchgesetzt werden.
Ihr solltet den Nachbarn schriftlich auf die Einhaltung dieser Technischen Baubestimmung hinweisen und ihn darauf hinweisen, dass ihr ihn bei Nichtbeachtung verklagen werdet. Dazu müsst Ihr dann einen "öffentlich bestellten Scvhallschutzgutachter" beauftragen, der vor Gericht verwertbare Messprotokolle anferetigt und ggfs. gleich auf bauliche Verstöße hinweist.
Die Kosten für dieses Gutachten trägt derjene, der den Prozess verliert.
Zum Balkon:
Wenn er in der Abstandsfläche von 3m zu Eurer Grenze errichtet wurde hätte er nur mit Eurem Einverständnis und einer Abweichungs/Befreiungsgegehmigung dirch die Bauaufsicht errichtet werden dürfen. Das steht so in jeder Landesbauordnung; dazu gibt es auch haufenweise Rechtsprechung (Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme und Verstoß gegen Grenzabstandsvorschriften).
Wenn ein Abstand von 3m zur Grenze eingehalten wurde könnt ihr nichts machen.
Wenn der Balkon tatsächlich innerhalb der Grenzabstandsfläche von 3m steht kannst Du dazu zur Bauaufsicht gehen; sdie wird dann alles prüfen und ggfs. geeignete Maßnahmen ergreifen.
Wegen dem Schallschutz wird die die Bauaufsicht aber nicht helfen.
Frag das Bauamt. Niemand weiß wo du wohnst und kennt die dortigen Regeln, welche von Komunne zu Komunne unterschiedlich sind.
Das Bauamt hat damit nichts zu tun; Ihr müsst Euch schon direkt wehren. Denn die Einhaltung der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) kann und muss von Euch verlangt und durchgesetzt werden.
Ihr solltet den Nachbarn schriftlich auf die Einhaltung dieser Technischen Baubestimmung hinweisen und ihn darauf hinweisen, dass ihr ihn bei Nichtbeachtung verklagen werdet. Dazu müsst Ihr dann einen "öffentlich bestellten Scvhallschutzgutachter" beauftragen, der vor Gericht verwertbare Messprotokolle anferetigt und ggfs. gleich auf bauliche Verstöße hinweist.
Die Kosten für dieses Gutachten trägt derjene, der den Prozess verliert.
Die Kosten für dieses Gutachten trägt derjene, der den Prozess verliert.
Das stimmt nicht, nur wenn der Gutachter durch das Gericht bestellt ist. Hierzu muß man aber erst einmal Klage einreichen. Privatgutachten sind Privatsache, auch finanziell.
Das kommt darauf an, wie der Rechtsanwalt den Prozess aufbaut! Es gibt genügend Urteile, nach denen auch "Privatgutachten" von den Verlieren gezahlt werden mussten!
mieterschutzbund aufsuchen
wenn dan eigentümerschutzbund....
Es gibt sehr gute Dämmplatten im Baumarkt, die ihr von innen gegen seine Wand mache könnt und somit seine Geräuschkulisse nicht mehr ertragen müsst. Wenn der Balkon nicht genehmigt worden ist, dann seid ihr im Recht, doch warum sollte er keinen Balkon nachträglich anbauen dürfen? Ihr müsst schon gute Argumente haben, wenn ich dagegen seid. Sicherlich wird er einen Bauantrag dazu jetzt eingereicht haben.
Geht es Euch darum wegen jeden Handschlag den er gedenkt zu tun, gefragt zu werden? Er hat das Haus gekauft und kann damit machen was er will, sofern er es vom Bauamt genehmigt bekommt.
Egoistischer und unqualifizierter Unsinn.
schaumstoffdämmplatten bringen in dem speziellen fall nicht sehr viel.
Ich weiß leider nicht, wie die Dämmplatten heißen. Meine Freundin wohnt in einem Reihenhaus und das Zimmer ihrer Tochter grenzt zum Zimmer der Nachbarn, die dort ihren Fernseher haben. Die Nachbarn sind extrem schwerhörig und man konnte alles klar und deutlich hören. Nachdem meine Freundin diese Dämmplatten auf die Wand brachte, hört man nichts mehr. Gar nichts mehr. Sie waren nicht billig aber jeden Cent wert.
es ist doch mehr als offensichtlich das es nicht oder nicht nur um die lärmbelästigung geht. der nachbar hat vergessen vor ihm nieder zu kniehen, zu betteln das er seine bedauernswerte existens neben ihm führen darf und dabei hasen als lebendopfer anzubieten
Hallo, das Problem war wirklich, das ich ihm gesagt habe das er das genehmigen muss und uns vorher fragen muss, da wir grundsätzlich nichts dagegen das er einen balkon baut. Er hat aber alles ignoriert und einfach gebaut ohne Genehmigung und ohne zu fragen. Der benimmt sich wie die Axt im Wald. Ich war schon drei mal drüben und versucht mit ihm zu reden. Er stellt sich aber dumm. Ich bin leider nicht alleine, die ganze Nachbarschaft hat mit dem Stress, weil er denkt er kann machen was er will!