Darf ich an die Grenze bauen?
Hallo,
folgende Situation. Ich möchte gerne einen Anbau an mein Haus machen - das eine Doppelhaushälfte ist. Der Nachbar ist soweit einverstanden sofern er keine Abstandsfläche einzuhalten hat auf seinem Garten (die direkt nach der Hecke auf seinem Grund anfängt).
Bis zu der Grenze sind es 3,40 m, normalerweise hat jeder von uns eine Abstandsfläche von mindesten 2,50 m ab der Grenze, dass heißt ich dürfte nur 0,90 m anbauen. Stimmt das soweit?
Nun habe ich aber in verschiedenen Foren gelesen und auch von einem Bekannten zuhören bekommen, dass ich bis zur grenze Problemlos anbauen darf sogar ohne Baulast da der Nachbar auch eine Mauer an der Grenze gezogen hat. Es handelt sich dabei um ein festes Mauerwerk das er als Sichtschutz und stütze für ein Flachdach hat (Terrasse). In der Skizze als Schwarzer Balken skizziert.
Kann ich jetzt einfach - insofern der Nachbar einverstanden ist - bis zur Grenze anbauen?
Danke schon mal im voraus!
6 Antworten
Bundesland ist BW vermute ich (oder Hamburg?).
Bezüglich der oberen Grenze (Hecke) muss dein Anbau auf (fast) jeden Fall einen Grenzabstand einhalten. In BW mindestens 2,5m, je nach Gebäudehöhe auch mehr. Zur linken Grenze (Mauer) eigentlich auch. Hier könnte die Terrassenüberdachung des Nachbarn aber helfen. Man könnte mit geschlossener Bauweise argumentieren, so dass keine Abstandfläche eingehalten werden muss. Sollte es sich beim Nachbarn aber um einen Schwarzbau handeln, droht Ärger.
Gibt es einen Bebauungsplan?
Eine Mauer bringt dir nichts, du wirst eine Baulast auf dem Nachbargrundstück brauchen. Da du eh eine Baugenemigung brauchst wird man es dir sagen
Ein Carport oder eine Garage darf man ohne Abstand hinstellen, und ohne Genemigung
Für was ich mit meinem Namen stehe ist folgendes: Du könntest dir einen fetten Dübel bis zur Grenze bauen, aus dem einfachen Grund dass es eine temporäre Flächennutzung ist weil du das Ding ja danach entspannt wegzimmerst. Bei einem Haus ist das schwieriger und sicherlich auch ungesünder
Bei uns ist das so, das 3m zum Nachbargrundstück freibleiben müssen. Frag am besten bei euch im Bauamt nach.
Möglicherweise sind die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland bzw. von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Setze dich mit der zuständigen Baubehörde in Verbindung. Dann bist du sicher, dass du die richtige Antwort erhältst. Vermutungen helfen dir nicht. Du mußt sowieso einen Bauantrag stellen. Also ist es sinnvoll, vorher die Behörde zu fragen, bevor du einen Architekten beauftragst.