Abstand eines Außenschornsteins zum angrenzenden Reihenmittelhaus?

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Für die Beantwortung dieser Frage ist Landes- und Ortsrecht einschlägig und folglich zu beachten.

Ortsrecht insoweit, als die Festlegungen des Bebauungsplanes bzw. einer anderen Ortssatzung ggf. zu beachten sind. Um die Abprüfung des Ortsrechts kommt man nicht herum, will man nicht sein "blaues Wunder" erleben. Es ist nicht unüblich, dass in verdichteten Wohngebieten höchstens gelegentlich ein Holz-oder Kohlefeuer entzündet werden darf. Qua Gestaltungssatzung.

Auch ist Nachbarrecht einschlägig. Und das BGB.

Weil von einem Grundstück kein nachteiliger Einfluss auf Nachbargrundstücke ausgehen darf.

Ohnehin bilden "offene Feuerstellen" häufig die Grundlage verfestigter Nachbarstreitigkeiten.

Bleibt festzustellen, dass der Fragesteller schrittweise vorgehen muss. Zuerst einen Ortstermin mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister, nicht mit dem Kaminkehrer, vereinbaren. Dann eine "Bauvoranfrage" an die Baugenehmigungsbehörde richten, der die Stellungnahme des BezSchFMstr beigefügt werden sollte. Das ist die kostengünstigste Variante, bevor man Geld in die Hand nimmt.

Nur nach positiv verlaufener Bauvoranfrage wird ein Bauantrag einzureichen sein, der von einer hierzu befugten Person auszufertigen ist.

In jedem Bundesland unterliegt die Errichtung einer Kaminanlage der Genehmigungspflicht. Unabhängig davon, wie die Anlage ausgeführt wird.

Ich kann vor selbstgestrickten" Lösungen nur warnen. Sie können teuer werden. Weil bei grob fahrlässiger Verletzung öffentl. rechtlicher Vorschriften selbst Rechtsschutz-versicherungen nicht eintrittsverpflichtet sind.

Schornsteine müssen von der Grundstücksgrenze die nach Landesbauordnung vorgeschriebene Abstandsfläche einhalten. Also prüfen, ob jedes REihenhaus auf eigenem Flurstück steht und in der NBauO nachschauen. Zusätzlich ist zu gewährleisten, dass die Nachbarschaft nicht beeinträchtigt wird. Das ist im BIMschG (Kleinfeuerungsverordnung) geregelt. Danach müssen Abstände von Fenstern eingehalten werden. Die sind abhängig von der Art des Brennstoffes und der Heizleistung. Schließlich sind auch noch die Vorschriften des BGB und des Niedersächsischen Nachbarrechts (Privatrecht) zu beachten.

Also alles nicht so einfach. Zu empfehlen ist die Führung des Schornsteins über Dach bis in die Nähe des Firstes; dann braucht nur noch der Schornsteinfeger die Sicherheit der gesamten Feuerstätte zu prüfen.

Ich meine das der Schornstein 10m vom Fenster des nächsten Hauses entfehrnt sein muss.

Landesbauordnungen sind höchst unterschiedlich.

Auskunft erteilt Dir die für Deinen Bezirk zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde.