Nachbar hat Carport direkt an Zaun gebaut
Hallo, mein neuer Nachbar hat bei seinem Hausbau sein Carport direkt an meinen Zaun gebaut, es sind etwa 10cm Platz wie auf dem Bild ersichtlich. Meine Frage wäre ob sich jemand mit der österreichischen Bauordnung auskennt und ob das rechtlich in Ordnung ist? Da sowohl sein Carport als auch mein Zaun aus Holz sind denke ich ist das doch auch aus Brandschutzgründen nicht erlaubt oder? Etwaige Flammen würden auf jeden Fall sofort auf meinen Zaun und umgekehrt überspringen. Ich freue mich über jede Antwort LG
6 Antworten
In Deutschland sind, wie sicher auch in Österreich, Grenzbebauungen mit Garagen möglich und zulässig, soweit die örtlichen Bauregeln (Planfeststellungen) keine anderen Bebauugsarten vorgeben.
Der Mindestastand zwischen den Wohnhäusern muß aber eingehalten sein. Dazwischen sind die Errichtung von Pkw-Garagen i.d.R., auch als Grenzbebauungen, möglich.
Frage aber das zuständige örtliche Bauamt, nur diese Stelle kann eine gesicherte Auskunft geben.
Wer ernsthafte Fragen zum Baurecht hat erhält regelmäßig die Antwort: "Frag doch beim Bauamt". Diese Antworten sind nicht nur wenig hilfreich, sondern meistens falsch.
Denn es gibt mindestens 17 "Bauämter" mit völlig unterschiedlichen Zuständigkeiten. z.B. Straßenbauämter, Autobahnbauämter, Wasserbauämter, Hochbauämter, Tiefbauämter, Eisenbahnbauämter, Gemeindebauämter, Staatsbauämter, Bauaufsichtsämter, Bundesbauverwaltung, Bauämter öffentlicher Institutionen wie Landschaftsverbände, Landeswohlfahrtsverbände, Landeskirchenbauämter u.v.a. An welches "Bauamt" soll sich also der Fragesteller wenden?
Und nach den meisten neuen Landesbauordnungen dürfen die Bauaufsichtsämter keine mündlichen Auskünfte mehr geben; baugenehmigungsfreien Vorhaben auch keine schriftlichen Auskünfte. Und verbindlich sind nur noch schriftliche Bescheide zu schriftlichen Bauvoranfragen; alle anderen Auskünfte unterliegen nicht mehr der Amtshaftung.
Wer soll dem ratsuchenden Laien aber Auskünfte geben? Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Behörden entlastet werden sollen und derartige Auskünfte von den nach den Landesbauordnungen "bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern" erteilt werden. das können Architekten, Ingenieure oder Meister der Bauhauptgewerke sein; ob diese für ihre Auskünfte Honorar verlangen ist deren Sache.
Wer also ernsthaften Fragestellern an "das Bauamt" verweist belegt nicht nur, dass er nur auf Punktejagd ist, sondern schadet dem Fragesteller auch. Denn diese Antwort ist genau so wie der Hinweis, ruhig bei Rot über die Straße gehen zu können, um sich daran zu erfreuen, wenn es kracht.
Also wenn dus ihm nicht erlaubt hast mit einer Unterschrift dann ist es illegal. In Österreich muss man einen Mindestabstand von 3 Metern einhalten. Bei Häusern wird das vom Dach oben gemessen. Also das ist dann auf jeden Fall ilegal gebaut. Ich würde mal mit ihm versuchen friedlich zu reden und sonst das Bauamt und Polizei einschalten.
mfg
lso wenn dus ihm nicht erlaubt hast mit einer Unterschrift dann ist es illegal.
Käse. Hier greifen keine Abstandsflächen, da bei grenzbebauten Garagen diese Regelung nicht zum Tragen kommt.
In Österreich muss man einen Mindestabstand von 3 Metern einhalten
Nein, da auch nicht. Identische Rechtslage.
Bei Häusern wird das vom Dach oben gemessen.
Tja, es ist aber kein Haus.
Also das ist dann auf jeden Fall ilegal gebaut.
Schmarrn.
Gerne. Dann geh zum Bauamst oder zur Polizei denn dazu gibts keinen Grund auch wenn sein Vater Baumeister ist. Und ich denke es ist im Boden verankert. Prüf das mal.
Ja es ist sogar ein Betonfundament. Dann werde ich mich am Montag mal beim Bauamt melden. Danke nochmal.
wäre sein zaun dann nicht auch illegal ?? wenn drei meter zum nächsten grundstück abstand sein müsste ??
Mein Zaun war aber zuerst da!!!!!
Außerdem geht es bei dem Mindestabstand nicht ums Grundstück sondern um Gebäude.
Genau der Zaun steht auf der Genze. Der Mindestabstand gilt für alle Gebäude. Ausser für Gartenhäüschen die NICHT inder der Erde verankert sidn, was es wohl kaum gibt
Die Frage ist, ob ein Carport an dieser Stelle erlaubt ist und nicht, ob dadurch eine Gefahr für deinen Zaun ausgeht. Ein Carport ist ein Nebengebäude wie eine Garage und damit grundsätzlich auf der Grenze erlaubt, wenn nicht der Bebauungsplan bezüglich Standort, Form und Material etwas anderes aussagt. Navajo
Nach deutschem Recht (Landesbauordnungen) sind grenzbebaute Garagen zulässig und auch nicht zustimmungspflichtig; es ist davon auszugehen, dass das österreichische Recht sich hier nicht oder nicht wesentlich unterscheidet (die Rechtsordnungen beider Staaten sind im Wesentlichen fast deckungsgleich). Ob für einen Carport überhaupt nach örtlich geltendem Recht eine Genehmigung erforderlich ist, kann aber nicht pauschal beantwortet werden. Dazu müsste ein örtlicher Architekt oder die örtlich zuständige Behörde kontaktiert werden.
In jeder Landesbauordnungen sind Garagen an der Grundstücksgrenze innerhalb bestimmter Masse gesetzlich zulässig, d.h. der Nachbar braucht nicht gefragt werden, und es ist egal, was der Nachbar bereits an der Grenze stehen hat.
Davon unabhängig sind die Vorschriften des privaten Rechts zu beachten, d.h. BGB und Landesnachbarrechtsgesetz. Dort ist geregelt, wann man das Nachbargrundstück betreten darf und welchen Schaden man dem Nachbarn erstatten muss. Diese Vorschriften muss man aber selber durchsetzen, da hilft kleine Behörde.
Danke für die Antwort und die wichtigen Infos. Ich habe es ihm nicht erlaubt und er hat auch nicht gefragt und vor allem müsste er da das Dach des Carports schräg ist doch auch eine Regenrinne machen und die wäre dann auf meinem Grundstück. Das mit dem friedlich reden ist bei dem eher schwer da ich den schon länger kenne und der nicht wirklich mit sich reden lässt. Sein Vater ist leider auch Baumeister daher denke ich wird er sich irgendwie rausreden...