Wer trägt die Kosten für die Reparatur der gemeinsamen Hauswand?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist zwischenmenschlich eine schwierige Situation. Die Abwehrhaltung des Nachbarn kann ich aber grundsätzlich verstehen. Niemand macht gerne das Portemonaie für eine Baumaßnahme des Nachbarn auf.

Grundsätzlich finde ich den Ansatz mit dem Denkmalamt gut und richtig. Wenn der Nachbar aufgrund der Entkernung Probleme kriegt (muss nicht sein, wenn lediglich die Fassade denkmalgeschützt ist) ist das nicht Euer Vergehen.

Im Zweifel empfiehlt sich der Gang zum Katasteramt, um über die genaue Lage der Mauer herauszufinden. Vielleicht liegt sich ja doch ausschließlich auf Eurem Grundstück oder dem des Nachbarn und dann könnt Ihr Euch das streiten sparen.

Aus der Ferne ist eine Beurteilung ja immer etwas schwierig. Für die tragende Rolle, die so ein Schwellbalken hat, finde ich einen Austausch gar nicht so teuer. Man muss dann abwägen, ob man sich wegen dem Geld mit dem Nachbar vollkommen versauen will.

Es kann gut sein, dass die von Nachbarn erbaute massive Mauer das Fachwerk entlastet hat und so ein Absacken aufgrund des faulen Balkens und weitere Schäden verhindert wurden. Insofern hat sich Euer Nachbar indirekt am Erhalt Eures Hauses finanziell beteiligt, ohne davon zu wissen.

Henryettex 
Beitragsersteller
 07.02.2018, 09:47

Vielen Dank für die Antwort! Die Mauer steht tatsächlich exakt auf der Grenze. Mir geht es auch gar nicht um das Geld des Nachbarn. Die Reparatur können wir uns noch selber leisten. Es geht mehr darum, daß der Nachbar, der sehr genau weiß, daß die Wand unsere gemeinsame ist, seine Baumaßnahmen, sofern sie seine eigene Mauer und deren Statik bzw. den nach Aufführung der massiven Innenmauer nicht mehr möglichen Zugang zu der eigentlichen "Grenzmauer" betreffen, mit uns abspricht. Die Mauer entlastet kein Fachwerk, denn er hat sein Haus entkernt und jegliche mechanische Verbindung seines Hauses zur gemeinsamen Wand gekappt. De facto haben wir jetzt eine eigene Mauer, die aber beiden Nachbarn gehört. Wir dürfen sie auf eigene Kosten instandhalten, was aber insofern nicht mehr möglich ist (bzw. im OG sein wird), weil wir nicht mehr an die Seite des Nachbarn herankommen (bzw. im OG herankommen werden).

Reden reden reden und verhandeln.

Es ist natürlich ein schlechter start.

Macht mal ein kennenlernn Abendessen und lern euch erst Mal richtig kennen.

Führt sie anschliessend herum und fragt ob ihr auch die andere Seite der Wand sehen dürft.

Und dann würde ich eine Lösung für beide Häuser suchen. Ihr dürft nicht vergessen, dass die andere Seite ev. andere Pläne hatte und aktuell kein Geld. Auch brauchen sie Zeit vertrauen aufzubauen und die schwierige Kost zu erst Mal zu schlucken.

Grundsätzlich wollt ihr etwas/fast ihr etwas an. Manchmal je nach Kosten lohnt es sich nicht gross zu streiten. Ev. könnt ihr froh sein die Wand anfassen zu dürfen.

Aberwie gesagt mit viel reden sich informieren und Grosszügigkeit bekommt ihr gute Nachbarn und eine gute Lösung.

Henryettex 
Beitragsersteller
 04.02.2018, 23:27

Danke sehr für die Antwort!

Die Frau kennen wir schon. Sie ist Lehrerin an der Schule unserer Kinder, was die Sache natürlich nicht einfacher macht. Geld scheint ausreichend vorhanden zu sein. Der Mann hat sehr straight gesagt, daß ihn die Sache nichts angeht. Ich denke nicht, daß da Verhandlungsspielraum ist. Ihm und seiner Frau ist das Haus eigentlich egal, da sie noch ein Haus weiter wohnen und unser Nachbarhaus nur des Gartens wegen gekauft haben. Sie haben es klipp und klar gesagt. Sie erhalten es jetzt, da es unter Denkmalschutz steht. Besser: sie erhalten die Fassade. Innen wird es ein Neubau. Und da kommt das nächste Problem: demnächst haben wir Ortstermin mit dem Denkmalpfleger. Wenn der nicht komplett blind ist, wird er diese massive Wand des Nachbarn sehen, der dann ein noch massiveres Problem bekommt. Das wollen wir natürlich auch nicht, aber wir können den Denkmalschutz nicht außen vor lassen, da es im Moment sehr hohe Zuschüsse aus einem Ausgleichsfonds gibt.

2AlexH2  04.02.2018, 23:36
@Henryettex

Ich habe auch ein Haus. Mein Nachbar sagt jedesmal nein und gibt Vollgas und nach viel reden (ultraanstrengend ja) ist wieder gut.

Wie sagen die Verkäufer, erst nach einem "nein" fängt der Verkauf erst an.

Ich rate euch dringend sehr viel miteinander zu reden und den Kontakt möglichst locker zu gestalten. Dass mit dem Denkmalschutz müsst ihr ebenfalls besprechen. Da ihr angrenzende Häuser habt, ist es für euch wichtig bei der ganzen Sache ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn zu erhalten. Das geht am besten, wenn sie mitreden und gestalten können. Und sie sagen ja an den richtigen Stellen, wenn ihr sorgfältig vorgeht und gut vorbereitet seid. Unterschätzt das nicht, das rate ich euch.

So wie du es beschreibst hat das reden noch nicht mal begonnen, grad mal das beschnuppern und Fakten auf den Tisch legen. Immerhin müsst ihr dafür ev. nicht alles Zahlen und Heizen ist auch weniger. Gute Nachbarschaft ist wichtig (Lärmschutz bei der gemeinsamen Mauer bedenken!)

Henryettex 
Beitragsersteller
 05.02.2018, 08:50
@2AlexH2

Das Problem ist, daß der Nachbar mit seiner massiven Wand bereits Fakten geschaffen hat. Und das nächste Problem wird sein, daß er das im OG ebenso machen wird. Das Haus soll innen ein kompletter Neubau werden, so wie sie es mit dem Haus gemacht haben, in dem sie tatsächlich wohnen. Das geht mich im Prinzip nichts an, aber am Ende dann doch, weil eine massive Wand vor der Fachwerkwand den Zugang zu derselben zu Reparaturzwecken verhindert. Beide haben gesagt, daß sie Fachwerkhäuser, überhaupt alte Häuser, total doof finden und sich so etwas nur gekauft haben, weil sie in der Innenstadt wohnen wollen. Die Frau ist eigentlich sehr nett, aber der Mann hat bei ihnen das Sagen.

ahawf  05.02.2018, 09:46
@Henryettex

Prinzipiell geht ihr schon ganz prima an die Sache ran. Fakt ist, dass es für alles gesetzliche Grundlagen gibt, an die sich nun einmal jeder halten sollte, der friedlich in einer Gemeinschaft leben möchte. Die Unterstützung seitens der Denkmalpflege werdet ihr brauchen. Selbst wenn der Vertreter der unteren Denkmalschutzbehörde hinsichtlich dieser Problematik nicht fit sein sollte, wird er innerhalb seiner Behörde oder spätestens beim Landesamt für Denkmalpflege entsprechende Antworten bekommen. Ihr seid mit Sicherheit nicht die ersten, die sich mit diesem Problem konfrontiert sehen. Wenn der "liebe Nachbar" wegen seiner eigenmächtigen, fachlich eher unbedarften Vorgehensweise die gelb-rote Karte gezeigt bekommt, wäre das nur konsequent und richtig. Letztlich geht sein Verhalten nur zu euren Lasten und zu Lasten des Baudenkmals.

Was lernen wir daraus? Man kauft kein Fachwerkhaus! Ich hatte auch mal so ein scheiss Ding...

Wenn die Wand gemeinschaftlich ist, müßte sich der Nachbar an den Kosten beteiligen. Im Übrigen ist es nicht denkmalwidrig eine 2. Wand vor der Fachwerkwand zu errichten.

ahawf  05.02.2018, 09:48

Wie sagt man doch so schön?: "Wenn man keine Ahnung hat ... einfach mal die Fresse halten !"

2AlexH2  05.02.2018, 13:34

Nein, nicht das Fachwerk ist das Problem. Die Nachbarn und das Grundstück vor allem den angrenzenden Bereich muss man genau ansehen.

Henryettex 
Beitragsersteller
 05.02.2018, 08:40

Kommt darauf an, ob sich der Denkmalschutz auch auf den Innenbereich bezieht.

pharao1961  05.02.2018, 08:48
@Henryettex

In einem anderen Fall hat sich ein Käufer ein zweites Fenster hinter die alten Fenster gebaut, da der Denkmalschutz seine Griffel drin hatte. Ich denke nicht, dass es hierbei Bestimmungen gibt. Es gibt nur Vorschriften, wenn im Innenbereich alte Einbaumöbel stehen.

Henryettex 
Beitragsersteller
 05.02.2018, 09:04
@pharao1961

Da bin ich mir nicht so sicher. Immerhin hat er diese tragende Wand deswegen errichtet, um das Innere des Hauses von der Fachwerkkonstruktion befreien zu können. In meinen Augen stellt das eine ziemlich gravierende Veränderung dar.