Regenwasser vom Nachbarn?
Es wurde auf dem Nachbargrundstück neu gebaut, das Geländer dabei aufgefüllt, sodass das Niveau nun höher ist als unser Grundstück. Beim Anlegen des Gartens wurde nun das Gefälle so angelegt, dass das komplette Oberflächenwasser in Rinnsalen auf unser Grundstück läuft. Am schlimmsten sogar in einer Ecke. Es werden sogar die Rassenkantensteine des Nachbarn unterspült. Muss ich dieses so hinnehmen, da dieses ja nicht naturgegeben ist, sondern künstlich so angelegt.
4 Antworten
Nach § 37 WHG erwachsen keine Ansprüche daraus, dass (Oberflächen-)Wasser natürlicherweise bergab fließt. Der Unterlieger (= Fragesteller) könnte also vom Oberlieger (= Nachbarn) keine Maßnahmen verlangen, die verhindern, dass Oberflächenwasser auf Grund der NATÜRLICHEN Gegebenheiten (z.B. bei Hanggrundstücken) vom höher gelegenen Nachbargrundstück auf das tieferliegende Grundstück des Fragestellers läuft. Umgekehrt ist es dem Nachbarn natürlich nicht erlaubt, das Gelände (z.B. durch Auffüllen oder Versiegeln) so zu verändern, dass Oberflächenwasser, das zuvor auf dem Grundstück des Nachbarn verblieben und dort versickert ist, nunmehr auf das Grundstück des Fragestellers geleitet wird. Der Fragesreller hat eindeutig einen Abwehranspruch!
Sowas steht in den Landesbauordnungen oder frag am besten deine Gemeinde.
Meines Wissens muss das nicht hingenommen werden. Ich musste bei meinem Haus gegenüber der Gemeinde und den Stadtwerken nachweisen, dass ich das Regenwasser auf dem Grundstück versickern kann. Andernfalls hätte ich eine Entwässerung installieren (und natürlich Gebühren an die Stadtwerke bezahlen) müssen.
Wir haben ihn schon darauf hingewiesen, aber er rührt sich gar nicht und bevor ich einen Anwalt einschalte, wollte ich vorab ein wenig Informationen haben. Mein Verstand sagt mir ja auch, dass ich das nicht muss, aber Recht und Verstand.... :)
Schadensersatzpflicht
nach §823 Abs.1
Wer vorsätzlich oder fahrlässig ….... das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Nein, musst Du nicht hinnehmen. Oberflächenwasser darf er nicht auf Dein Grundstück leiten.