Bauamt spricht Nutzungsverbot wegen fehlender Unterlagen aus, ist das mit einem Bußgeld behaftet?
Nach genehmigtem Bauantrag fehlen trotz ständiger Anmahnung an den Architekt und den Statiker Unterlagen, zuletzt der Wärmeschutznachweis welcher vom Statiker kommen sollte diesen aber nicht lieferte. Der Statiker wurde gekündigt und der Nachweis von neuem Fachkundigem an das Bauamt geliefert. Das Amt nahm in der Zwischenzeit eine Baukontrolle vor und stellte fest das nicht nach der eingereichten Zeichnung ausgeführt wurde, was auf Aussage des Architekten kein Problem sei, man macht einfach am Schluss eine Änderungsanzeige mit aktueller Zeichnung und damit sei es gut!
Das Amt spricht jetzt ein Nutzungsverbot aus weil das EG schon fertig gestellt ist und genutzt wird! Der Architekt hat demnach wohl keine Teilfertigstellung gemeldet und wird jetzt ebenfalls aus seinem Dienstleistungsvertrag entlassen!
Weiss jemand was die Konsequenzen in Bezug auf eventuelle Bußgelder sind bzw wie man den Architekten kündigt ohne das dieser weitere Kosten verursacht???
Danke für eure Antworten!!!
3 Antworten
Nach genehmigtem Bauantrag fehlen trotz ständiger Anmahnung an den Architekt und den Statiker Unterlagen, zuletzt der Wärmeschutznachweis welcher vom Statiker kommen sollte diesen aber nicht lieferte.
Und warum nicht? NB.: Ohne diesen Nachweis gem. EnEV §9 ist der Bauantrag doch gar nicht vollständig.
Der Statiker wurde gekündigt und der Nachweis von neuem Fachkundigem an das Bauamt geliefert.
Tolle Lösung.
Das Amt nahm in der Zwischenzeit eine Baukontrolle vor und stellte fest das nicht nach der eingereichten Zeichnung ausgeführt wurde, was auf Aussage des Architekten kein Problem sei, man macht einfach am Schluss eine Änderungsanzeige mit aktueller Zeichnung und damit sei es gut!
Die Aussage des Architekten ist per se korrekt, wenngleich man sich darüber im Klaren sein muss, dass je nach Grad der Abweichung (und der jeweiligen LBO) ggfs. der gesamte Bauantrag neu geprüft werden muss auf Grundlage der aktuellen Angaben. Bei den meisten Änderungsanzeigen - gerade bei Umbauten - geht es lediglich um graduelle Abweichungen. Wenn aber erheblich abgewichen wurde von den im Antrag vorgelegten Plänen, sollte tunlichst die Genehmigungsbehörde zeitnah in Kenntnis gesetzt werden, idealerweise mit Ortstermin. Das Verfahren variiert aber je nach Behörde.
Das Amt spricht jetzt ein Nutzungsverbot aus weil das EG schon fertig gestellt ist und genutzt wird!
Das geschieht eigentlich nur dann, wenn die Abweichungen erheblicher Natur sind, und insofern eine Rückbauanordnung möglich wäre.
Der Architekt hat demnach wohl keine Teilfertigstellung gemeldet
Das wäre auch nicht möglich gewesen.
und wird jetzt ebenfalls aus seinem Dienstleistungsvertrag entlassen!
Genau. Weil sich die Lage damit bessert. Hint: Es dürfte schwer werden, hier einen anderen Architekten zu finden, der als Nachfolger aufträte. Ganz abgesehen von dem bereits angerichteten Flurschaden ist es auch gar nicht sicher, dass der Umbau in seinem jetzigen illegalen Zustand überhaupt fertiggestellt werden kann.
Weiss jemand was die Konsequenzen in Bezug auf eventuelle Bußgelder sind
Die seitens der zuständigen Baubehörde erlassenen Bescheide sind ggfs. kostenpflichtig (siehe Rechtsbelehrung resp. Gebührenordnung). Ob ein Bußgeld zusätzlich angeordnet wird, ist fallabhängig.
bzw wie man den Architekten kündigt ohne das dieser weitere Kosten verursacht???
Das steht im Vertrag. Ansprechpartner in Streitfragen wäre u.a. die zuständige Architektenkammer.
Hier sind m.E. etliche Fehler begangen worden, und wohl nicht (nur) von den beauftragten Dienstleistern. Der Einzug in das EG stellt werkvertragsrechtlich vermutlich eine Abnahme dar (konkludentes Handeln), sodass ich es für höchst zweifelhaft halte, dass der Architekt hier überhaupt rechtlich für Folgekosten herangezogen werden kann (gesetzt den Fall, er wäre für die nicht korrekte Baudurchführung etc. überhaupt verantwortlich zu machen).
Das Ganze riecht nach einem jahrelangen juristischen Tauziehen, an dem nur die Anwälte der beteiligten Parteien verdienen werden.
Ich würde mich halt mal in Ruhe mit den Beteiligten an einen Tisch setzen.
Einmal mit der Baubehörde um zu klären, was tatsächlich bis wann vorzuliegen hat und wie ihr schlimmeres vermeiden könnt. Und dann im Nachgang mit dem oder den Architekten, in der Hoffnung, dass man eben eine vernünftige Regelung finden kann, ohne dass nun die dritte Mannschaft ran muss. Das scheint mir ehrlich gesagt mal wieder so ein Fall zu sein, wo es an einer vernünftigen Bauleitung mangelt, bei der alle Fäden zusammenlaufen und die den ganzen Kram koordiniert und sich auch um einen guten Kontakt zu den Behörden kümmert.
dabei ist es bloss eine 70 Jahre alte Scheune bei der quasi nur ein Innenausbau und eine Nutzungsänderung vorgenommen wird/wurde!
Du bist dir aber schon im Klaren darüber, dass das aufwendiger und ggfs. umfangreicher ist als ein Neubau?
Schön, dass du es sagst. "Nur" und "bloß" sind hier sehr relative Begriffe.
Die frage ist, ob durch das entlassen nicht mehr Zeit und Land ins Geld geht, als wenn man so versucht mit den beteidigten Personen das Problem zu lösen.
Bauleitung??? Der Typ ist als Dienstleister ein Witz, dabei ist es bloss eine 70 Jahre alte Scheune bei der quasi nur ein Innenausbau und eine Nutzungsänderung vorgenommen wird/wurde! Mit dem Architekten an einem Tisch....Das hatten wir bereits, da kommt nur lauhwarme Luft!