Darf die Gemeinde auf meinem Land eine Anwohnerstrasse bauen?
Beim Kauf unseres Grundstücks vor einigen Jahren haben wir auch ein Flurstück direkt vor unserem Grundstück mitkaufen müssen . Es handelt sich dabei um die halbe Strassenbreite mal der vollen Grundstücksbreite, ca 80 qm. Die Gemeinde hat damals auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet. Jetzt will die Gemeinde diese Strasse, bisher ein geschotterter Weg, kostenpflichtig grundhaft ausbauen . Muß ich das hinnehmen
8 Antworten
Die Gemeinde kann das Grundstück dem öffentlichen Verkehr widmen. Die Gemeinde ist dann verpflichtet, das Grundstück zu erwerben. Z. B. § 13 BbgStrG.
Das größere Problem werden die Anliegerbeiträge sein. Kannst schon einmal anfangen zu sparen.
Du hast von einem privaten Verkäufer 2 Flurstücke (!) erworben : dein Haus und ein Strassenflurstück. Das der Verkäufer den Kauf des Strassenflurstückes von dir verlangt ist verständlich. Hast du seitdem versucht es an die Gemeinde zu verkaufen?
Die Gemeinde kann ihr Vorkaufsrecht nur unter bestimmten Bedingungen ausüben und steigt bei der Ausübung komplett in den beurkundeten Vertrag ein. Dann wäre die Gemeinde jetzt auch Eigentümer deines Hauses.
Also ja du musst den Strassenausbau hinnehmen. Es hindert dich niemand das Flurstück nochmals der Gemeinde zum Kauf anzubieten. Ob sich diese Option kostengünstig für dich auswirkt, hängt von der Ausbausatzung ab.
Auf deinem Grund darf die Gemeinde keine Straße bauen, wenn du es nicht willst. Eine Enteignung brauchst du auch nicht fürchten, da das öffentliche Interesse zu gering ist. Anders wäre es, wenn man deinen Grund für eine Autobahn brauchen würde.
Warum will die Gemeinde nun ausbauen? Soll damit ein weiteres Baugebiet erschlossen werden? Na ja, dann mehr Verkehr und schneller gefahren wird dann auch. Bei uns in Bayern muss die Gemeinde seit kurzem die Straßenherstellung selbst finanzieren, darf es nicht auf die Anlieger umlegen.
Auf deinem Grund darf die Gemeinde keine Straße bauen, wenn du es nicht willst. Eine Enteignung brauchst du auch nicht fürchten, da das öffentliche Interesse zu gering ist.
Völlig falsch.
Sehr schwierige Frage. Die Gemeinde beruft sich bestimmt auf einen Paragraphen, jedoch könnte dabei die Gemeinde Fehler gemacht haben.
So eine Straße zu bauen kann sehr teuer sein, würde mir auf jeden Fall einen Anwalt zulegen. Momentan gibt es ähnliche Fälle, welche jedoch sehr umstritten sind.
Lohnt sich aber, wenn so ne Straßenrenovierung bis zu 100.000 Euro steigen kann ;)
Dann haben wir aber einen feinen Streiwert. Anwalt heißt ja nicht automatisch "lohnt sich" und ich bekomme Recht. Anwalt kann auch heißen ich zahlen 100.000 € + Anwalt + Gericht + Anwalt der Gegenseite. Rechtschutzversicherungen übernehmen derartige Sachen normalerweise nicht (Kleingedrucktes!).
Wenn im Bebauungsplan eine solche Strasse vorgesehen ist, musst du das hinnehmen. Du könntest der Gemeinde die Fläche zum Kauf anbieten, ob sie da mitmacht wäre eine andere Frage.
Man muss z. B. auch die Fläche für einen Gehsteig an die Gemeinde kostenfrei abtreten, obwohl es Eigentum des Flurstückes ist.
Du musstest damals ein Flurstück mitkaufen,auf dem jetzt eine Strasse gebaut wird.
Da würde ich dir empfehlen, einen Fachanwalt zu konsultieren. Normalerweise werden Strassen nicht in Schlangenlinien gebaut, nur weil der eine oder andere den Strassenbau verweigert und die Strasse nicht sein Grundstück tangieren darf.
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Man muss z. B. auch die Fläche für einen Gehsteig an die Gemeinde kostenfrei abtreten, obwohl es Eigentum des Flurstückes ist.
Wo soll denn sowas stehen? Diese Meinung ist falsch. Dass ich als Eigentümer unter bestimmten Bedingungen gezwungen werden kann mein Eigentum abzutreten ist richtig, aber niemals kostenfrei.
Wer dir sowas erzählen will, lügt dich an!
Richtig. Vgl. Art 14 GG
Du hast noch nie einen Anwalt aus eigener Tasche bezahlt.