Baupläne verkaufen?

6 Antworten

Ihr habt den Bauplan für euer Haus zwar mit gekauft, aber das heißt noch lange nicht, dass ihr diesen Plan weiter verkaufen dürft. Es darf also kein anderer genau das gleiche Haus noch mal nach diesem Plan bauen.

Das unterliegt sowohl dem Urheberrecht als auch Musterschutz.

Dieser Herr müßte doch einen Vertrag mit dem inzwischen verstorbenen Bauherrn haben. Und der Bauherr hat die Pläne mit Sicherheit bezahlt, aus lauter Menschenliebe verschenkt kein Architekt Pläne an Häuslebauer.

An eurer Stelle würde ich ohne ordentliche Nachweise nichts rausrücken. Einen Anspruch muß er erst einmal beweisen.

Weshalb sollt Ihr die Pläne haben? Wenn das Haus schon gebaut ist sind Bestandspläne wichtiger als irgendwelche "Baupläne", und die könnt ihr, wenn irgenwann einmal notwendig, von Eurem Architekten dann anfertigen lassen.

Außerdem könnt Ihr von der Bauaufsicht Kopien der Baugenehmigungsunterlagen gegen Gebühr erhalten; das ist immer noch billiger als die Pläne von dem vermeintlichen Architekten zu kaufen.

Und schließlich gehören die Pläne dem früheren Bauherren und damit Euch als Rechtsnachfolger, nicht dem Architekten. Denn der hat sie damals bezahlt. Wenn Ihr die nochmal kauft hat der angebliche Architekt für seine Pläne doppelt kassiert.

Also lasst Euch nicht über den Tisch ziehen; die Sache riecht faul.

Waldschnegge 
Beitragsersteller
 06.05.2014, 13:45

Missverständnis. .. wir haben die Pläne und er will sie haben. ...

Seehausen  06.05.2014, 14:35
@Waldschnegge

Das macht kein Architekt. Und ein Bauherr braucht einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, der nur seine Planungen ausfßühren darf. Wenn der von einem Kollegen dem seine Pläne kauft ist das deren Sache, Ihr dürft sie aber wegen Urherberrecht nicht zur Wiederverwendung weiter verkaufen.

Waldschnegge 
Beitragsersteller
 06.05.2014, 15:37
@Seehausen

Das Problem für uns ist das niemand mehr weiß wer der Urheber ist. ... der Herr behauptet er wäre es, konnte es bis jetzt aber nicht nachweisen. .. in den Akten ist nichts zu finden. .. wie gesagt selbst beim Bauamt nicht. ...

Seehausen  06.05.2014, 18:20
@Waldschnegge

Ihr müsst Euch überhaupt nicht mit "diesem Herren" auseinandersetzen. Und in der Bauakte des Bauaufsichtsamtes muss der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser mit Namen und Adresse angegeben sein, der die Baupläne gezeichnet hat. Niemand sonst hat dafür Urherberrechte.

Und wenn es für Euer Haus keine Bauakte gibt ist es ein Schwarzbau. Dann könnt Ihr den Herren, der behauptet, dass er das Gebäude geplant hat, in Regress nehmen.

Waldschnegge 
Beitragsersteller
 07.05.2014, 09:40
@Seehausen

Wir waren gestern beim Bauamt. . Und in der Akte steht eben nicht wer der Architekt oder Zeichner war.... die MA und wir sind die kompletten Unterlagen durchgegangen und es war nichts zu finden. .. Aber der Typ bekommt die Unterlagen nicht und dann hat sich das für uns erledigt. .. ;)

Seehausen  07.05.2014, 09:52
@Waldschnegge

Im Bauantragsformular der Akten der Bauaufsicht muss der Name des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers stehen! Irgendjemand will offenbar etwas vor Euch verheimlichen!

Wenn der Geldgeier der Verfasser der Zeichnungen wäre, wäre sein Signet darauf ! Wenn Sie die in der Hand haben, behalten Sie die. Gewähren sie ihm Einsicht , oder machen Kopien auf seine Kosten. Er will das gleiche Haus noch einmal bauen lassen und den Aufwand meiden ,aber wo anders gut abkassieren.

Reihenhausanlage, gerade gelesen. Dazu muß er ohnehin vieles ändern wegen der geänderten Normen.

und frag ihn halt was er zahlen möchte,kein orginal geben nur kopie