Immobilie aus dem Jahr 1870 kaufen, ohne Baugenehmigung oder Bestandschutz. Ist das jetzt ein sogenannter "Schwarzbau", oder sehe ich das zu übertrieben?

3 Antworten

Die Fahrlehrergrundausbildung hast Du aber schon mit Erfolg hinter Dir...???? Was aber soll jetzt die "Immobilie" kosten? (Nicht bei Monopoly!)

lexylexy 
Beitragsersteller
 24.06.2016, 21:46

Hallo, bitte so was lieber per PM. Aber wenn du so fragst, ja habe sie hinter mir.

1870 - Da sollte man annehmen dass eine solches Gebäude Bestandsscutz hat.

Im Zweifel lassen Sie sich vom Bauamt durch den Verkäufer eine Duldungsverfügung  besorgen, die einer nachträglichen Baugenehmigung weitgehend gleichkommt.

Im Übrigen ist es durchaus üblich, dass der Veräußerer im Kaufvertag erklärt, dass es sich bei dem Verkaufsobjekt um ein genehmigtes Bauwerke handelt.

Mit der Duldungsvefügung tut er sich dann diesbezüglich ungleich leichter!

Mein Haus ist aus ca 1610. Pläne und dergleichen gibt es da auch keine mehr. Dennoch kann auch bei mir keiner verlangen, das Haus Abzureißen! Wo hast Du nur solche Dummen Sachen her. Bestandschutz ist, wie ich meine, ebenso überflüssig. Da kann Sinn machen, wenn z.B. die Grundstücksgrenze überbaut wurde, damit der Nachbar hier nicht "angreifen" kann. Und was soll das mit "Schwarzbau"? Du machst Dir da Sorgen für nix und wieder nix! Klassischer Weise ist ein Schwarzbau ein Bauwerk, welches schwarz, also ohne Genehmigung.... vlt auch noch mit Schwarzarbeit errichtet wurde. Das kann Dir aber keiner vorwerfen, nur weil auf den Ämtern keine Unterlagen vorhanden sind.

Sieh das mal von der absolut positiven Seite: Wenn es keine Pläne gibt, kannst Du nahezu tun und lassen was Du willst, weil Dir der Amtsschimmel nicht nachweisen kann, ob und was geändert wurde. Das ist vor allem bei den sog. "Genehmigungspflichtigen" Umbauten