Wem gehört die Wand zwischen den Grundstücken?
Hallo Community,
Im Anhang dieser Frage habe ich eine Zeichnung eingefügt zur Verständnis. Ich bitte allen, erst diese anzuschauen, danke!
Ich habe Anfang 2013 eine Immobilie erworben, und heute kommt der Nachbar I und sagt: Hey, das ist hier ist meine Wand!
Ich muss klar stellen, dass die Wand I mit der Wand II identisch ist. Das heißt: Gleiche Ziegelsteine, gleiche Farbe, gleiche Verarbeitung, alles 1 zu 1 identisch.
Ich werde selbstverständlich die nächste Zeit beim Bauamt / Katasteramt vorbeigehen und das klären.
Aber ich habe mal jetzt die Frage: Wem gehört wirklich die Wand?
Die Ziegelsteine, die auf der Wand I und Wand II sind, sind auch auf mein Grundstück gerichtet (spielt das eine Rolle?)
. Ich muss erwähnen, dass die Außenfarbe von den Wänden I und II identisch der Farbe von der Wohnimmobilie ist.
Ich gehe davon aus, dass der Architekt bzw. der "Hausbauer" die Wände ebenfalls selbst bauen gelassen hat.
Alles spricht doch dadurch dafür, dass es meine sind oder?
Weil: Warum sollte der Hausbauer eine Wand auf seine Kosten für andere bauen?
Ich bedanke mich!
Schöne Grüße
5 Antworten
Hallo,
das Mauerproblem ist nicht so ganz einfach.
Lösung 1: Das Grundstück auf dem die Mauer steht ist der Mauereigentümer. Da kann ggf. das Katasteramt helfen.
Lösung 2: Der Eigentümer, der die Mauer errichtet hat, ist der Eigentümer. Hier wird es schwieriger, da schriftiche oder mündliche Vereinbarungen (hier braucht man Zeugen) oft nicht auffindbar sind. Viellecht war die Mauer für die Bebauung erforderlich oder stützt einen Hang ab.
Ganz nebenbei: Wer der Mauereigentümer ist, ist auch für die Unterhaltung verantwortlich.
eine genaue Klärung wem was gehört ist nur durch das Katasteramt möglich. Vielleicht gibt es dort sogar Unterlagen (Fortführunsrisse) auf denen der Grenzverlauf an diesen Wänden dargestellt ist. Grenzmauern können zu einem oder auch zu beiden Flurstücken gehören, wenn die Grenze etwa in Mauermitte verläuft. Wände von Gebäuden sollten theoretisch immer auf dem Flurstück stehen, das dem Gebäudeeigentümer gehört. Stehen sie auf dem Nachbarflurstück, kann dieser Eigentümer den Abriss der Wand verlangen.
Grundstücke grenzen nahtlos aneinander. Eine Mauer kann eigentlich nur auf einem der beiden Grundstücke stehen. Dann ist die Eigentumslage wohl unstrittig.
Fraglich ist, ob der "Nichteigentümer" seine Ansichtsseite verändern darf.
Sofern die Wand gleichmäßig auf der Grundstücksgrenze steht, handelt es sich um eine gemeinsame Grenzwand/Mauer, die jedem Grundstückseigentümer anteilig gemeinschaftlich gehört.
Aus der Zeichnung nicht zu erkennen, auf welchem Grundstück steht die Mauer? Das sollte der Eigentümer sein.
Es müssten sich doch Grenzmarken finden lassen, Katasteramt, oder viell. bei der Stadt/Gemeinde - Bauamt
Das ist ja die Frage ..