Wem gehört die Wand zwischen den Grundstücken?

Anschau des Sachverhaltes - (Immobilien, Grundstück, Nachbarschaft)

5 Antworten

Hallo,

das Mauerproblem ist nicht so ganz einfach.

Lösung 1: Das Grundstück auf dem die Mauer steht ist der Mauereigentümer. Da kann ggf. das Katasteramt helfen.

Lösung 2: Der Eigentümer, der die Mauer errichtet hat, ist der Eigentümer. Hier wird es schwieriger, da schriftiche oder mündliche Vereinbarungen (hier braucht man Zeugen) oft nicht auffindbar sind. Viellecht war die Mauer für die Bebauung erforderlich oder stützt einen Hang ab.

Ganz nebenbei: Wer der Mauereigentümer ist, ist auch für die Unterhaltung verantwortlich.

eine genaue Klärung wem was gehört ist nur durch das Katasteramt möglich. Vielleicht gibt es dort sogar Unterlagen (Fortführunsrisse) auf denen der Grenzverlauf an diesen Wänden dargestellt ist. Grenzmauern können zu einem oder auch zu beiden Flurstücken gehören, wenn die Grenze etwa in Mauermitte verläuft. Wände von Gebäuden sollten theoretisch immer auf dem Flurstück stehen, das dem Gebäudeeigentümer gehört. Stehen sie auf dem Nachbarflurstück, kann dieser Eigentümer den Abriss der Wand verlangen.

Grundstücke grenzen nahtlos aneinander. Eine Mauer kann eigentlich nur auf einem der beiden Grundstücke stehen. Dann ist die Eigentumslage wohl unstrittig.

Fraglich ist, ob der "Nichteigentümer" seine Ansichtsseite verändern darf.

Sofern die Wand gleichmäßig auf der Grundstücksgrenze steht, handelt es sich um eine gemeinsame Grenzwand/Mauer, die jedem Grundstückseigentümer anteilig gemeinschaftlich gehört.

Aus der Zeichnung nicht zu erkennen, auf welchem Grundstück steht die Mauer? Das sollte der Eigentümer sein.

smoothgmg 
Beitragsersteller
 23.08.2015, 12:43

Das ist ja die Frage .. 

peterobm  23.08.2015, 12:45
@smoothgmg

Es müssten sich doch Grenzmarken finden lassen, Katasteramt, oder viell. bei der Stadt/Gemeinde - Bauamt