Wo muss man Hausveränderung vom EfH zum Efh mit Einliegerwohnung überall melden?
Hallo!
Meine Eltern besitzen ein Einfamilienhaus, dass für mich umgebaut wurde. Es wurde eine separate Wohnung mit eigenem Eingang geschaffen, es wurde eine separate Wasserversorgung angebracht und bald habe ich auch meinen eigenen Stromzähler.
Dadurch wird das Einfamilienhaus ja zu einem Einfamilienhaus mit zwei Nutzungseinheiten bzw. zu einem EfH mit Einliegerwohnung.
Falls das so ist, wo muss man diese Veränderung vom EfH zum EfH mit Einliegerwohnung überall melden?
4 Antworten
Typisch ist dafür eine Baugenehmigung erforderlich: https://www.123recht.de/forum/baurecht/Einliegerwohnung-zur-Nutzung-genehmigen-__f470488.html
Es handelt sich um eine Nutzungsänderung:https://www.juraforum.de/lexikon/nutzungsaenderung Je nachdem, wie ihr mit den Nachbarn klarkommt, kann das unentdeckt bleiben oder auch nicht.
Und noch gefunden: https://www.juraforum.de/forum/t/voraussetzungen-fuer-nachtraegliche-baugenehmigung.206821/
Eine Versicherung könnte da imSchadensfall evtl. Probleme bereiten, aber das kann ich nur mutmaßen.
´Musst du nicht, nur wenn es in ETW geteilt wird, ist es abnahmepflichtig, ansonsten nicht.
Also wenn man aus einem Haus mehrere Eigentumswohnungen macht, muss das abgenommen werden.
Auch wenn es ein Eigentümer bleibt.
Nirgends, außer um Streit zu vermeiden: dann kann man das Haus parifizieren lassen (Grundbuch). Getrennte Stromrechnungen natürlich .
Nirgendwo, das geht keinen was an.
Das ist sehr naiv! Auf jeden Fall ist eine Baugnehmigung erforderlich und die Hausversicherungen müssen informiert werden