gefälschter Energieausweis - was tun?

8 Antworten

Es tut mir leid dir sagen zu müssen:

Da hast du wohl pech gehabt.

Da es sich um einen Verbrauchsausweis handelt und dir die Versorger bestimmt keine offiziellen Informationen über den vorherigen Eigentümer gibt, wirst du es schwer haben, hier einen Betrug nachzuweisen.

Mein Tipp für das nächste mal (so blöd das auch klingt):

Vertraue keinem Energieausweis ohne diesen und das Gebäude zumindest auf plausibilität zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Bitte immer vor dem Kauf eines Hauses einen qualifizierte Fachkraft das Gebäude prüfen lassen. So verhindert man die leider häufig vorkommenden Überraschungen auf denen man dann sitzen bleibt.

60 kWh/m² kann man einem Gebäude mit etwas Recherche sogar ansehen.

einer muss die Zahlen eintragen und das ganz auch unterschrieben haben. Ein Energieausweis ist auch nicht kostenlos. Wer hat den bezahlt?

Dein Vertragspartner ist der Verkäufer. Du mußt dich an ihn halten. Er trägt die Verantwortung für den Energieausweis, gleichgültig, wer ihn letztlich ausgestellt hat.

Normalerweise - oder so kenne ich es jedenfalls - wird ein Energieausweis aufgrund des Energieverbrauchs der letzten 3 Jahre erstellt. Dies muß anhand der Rechnungen vom Energieversorger berechnet werden.

Der Verkäufer kann sich dann wiederum an denjenigen wenden, der den Energieausweis ausgestellt hat. Ob es der Makler oder die Firma ist, ist nicht dein Problem, sondern alleine das Problem des Verkäufers.

berlina76  07.09.2017, 11:44

Wenn da vorher ein altes Mütterchen drinn gelebt hat, das nur 2 Räume genutzt und beheizt hat kann der Wert eventuell sogar hinkommen. Wenn jetzt eine Familie einzieht und das Ganze Haus bewirtschaftet ist der Energieverbrauch entsprechend höher. Daher ist so ein Energieausweis nicht wirklich aussagekräftig.

Tytyty 
Beitragsersteller
 07.09.2017, 11:50
@berlina76

Das Haus stand zum Teil leer, Leerzeiten wurden aber mit angegenen. Der Punkt ist, dass die angegebenen Daten sind frei erfunden, zT um das 10fach unter dem eigentlichen Verbrauch!

Mignon5  07.09.2017, 11:53
@Tytyty

@ Tytyty

Dein Ansprechpartner ist der Verkäufer. Lasse dich nicht damit abspeisen, dass er die Verantworung auf andere abwälzt.

FordPrefect  07.09.2017, 15:32

Dein Vertragspartner ist der Verkäufer. Du mußt dich an ihn halten. Er trägt die Verantwortung für den Energieausweis, gleichgültig, wer ihn letztlich ausgestellt hat.

Das stimmt. Nur dumm, wenn ihn der Käufer im KV von jeder Haftung freigestellt hat:

Zitat:

"Der Notar "liegt nicht in unserer Verantwortung im Vertrag steht ´Verkäufer trägt keine Verantwortung´""

Zitat Ende.

Ist es ein Verbrauchs- oder ein Bedarfausweis?  Irgendwo steht "...wurde erstellt als..." Ein Verbrauchsausweis sagt ja nur sus, was in den letzten Jahren tatsächlich verbraucht wurde. Stand das Haus jetzt z.B. leer, war der Verbrauch natürlich niedrig. 

Tytyty 
Beitragsersteller
 07.09.2017, 11:45

Verbrauchsausweis

Amberyll  07.09.2017, 11:45
@Tytyty

Hatte es noch gesehen und die Antwort geändert.

Also mal ganz ehrlich - wer bitte glaubt denn bei einem Bestandsbau - noch dazu bei einem freistehenden EFH -, dass der Energieverbrauch bei normaler Nutzung unter 150kWh/m² liegt?

Haus gekauft, innen renoviert, eingezogen und im Frühjahr fast vom Stuhl gefallen, der Wert liegt bei min. 280 wenn nicht darüber.

Ganz normal. Ich schätze, das Objekt hat so ca. 200m² Wohn/Nutzfläche. Das passt.

Mein Problem ist, daß ich mit jährlichen Kosten von ca. Eur 700 für Gas gerechnet habe

Das ist doch bar jeder Realität. Selbst eine ETW hat ja schon einen Verbrauch von 8000 - 9000 kWh pro Jahr - was je nach Anbieter so um die € 600.-- + X kosten wird. Ein derart niedriger Wert wäre m.E. überhaupt nur bei einem Effizienz- oder Passivhaus machbar.

Mit Energieberatern geredet.....

Zeitvergeudung.

eine Sanierung kommt aus finanziellen Gründen nicht in Frage, ich kenne so auch keinen der mal kurz EUR 150t über hätte, aber trotzdem keinerlei Sicherheit bekommt, daß der Verbrauch dann wirklich geringer ist!

Je nun. Das Objekt zu dämmen, wäre ggfs. eine Option, aber weder wird es dadurch schöner noch billiger. Das, was man da an Energiekosten spart, rechnet sich in der Regel - wenn überhaupt - erst nach 25 Jahren (und dann muss es meistens ersetzt werden).

Die Firma, die den Energieausweis ausgestellt hat sagt "wir tragen keine
Verantwortung, da der Nutzer die Daten selbst einträgt, wer den ausgestellt hat unterliegt dem Datenschutz"

Ds ließe sich ggfs. bei einer Klage aushebeln (Auskunftsersuchen durch die Behörde respektive das Gericht), aber von den - durch dich - auszulegenden Kosten kannst du vermutlich 5 Jahre heizen. Und solange dauert das bestimmt.

Der Notar "liegt nicht in unserer Verantwortung im Vertrag steht ´Verkäufer trägt keine Verantwortung´

Steht das wirklich so im Vertrag? Warum hast du das denn bitte unterschrieben?

Der Anwalt "ich sehe da keine Chance, da haben Sie halt Pech gehabt"

Bei der Sachlage würde ich das auch so einschätzen.

Tatsache ist, daß die Werte, die im Verbrauchsausweis angegeben wurden,
frei erfunden sind, was laut Abrechnung der Stadtwerke einfach
nachzuweisen ist.

Du müsstest den Verkäufer auf Rückabwicklung verklagen, da der Kauf unter Vorspiegelung falscher Tatsachen abgewickelt wurde (nicht behebbarer Sachmangel in Tateinheit mit Betrug). Das zu beweisen halte ich aber für aussichtslos. Der verbrauchsbasierte Energieausweis ist nur ein wertloses Stück Papier. Wenn in den Vorjahren das Objekt insbesondere im Winter tw. leer stand, respektive nur beheizt aber nicht bewohnt wurde, ist der sich daraus ergebende Nachweis nicht zwangsläufig falsch, nur auf unrealistischer Nutzung basiert. Und wenn der Verkäufer den Ausweis gar nicht selbst angefordert hat sondern ein Dritter, müsste wenn dann der haften - denn den Verkäufer hast du ja im Kaufvertrag freigestellt von der Haftung.

Was mache ich ?

Das Objekt baldmöglichst wieder verkaufen, oder mit den Heizkosten leben (ggfs. Kachelofen nachrüsten - das spart enorm Heizaufwand).

keiner trägt die Verantwortung und ich bin der Gelackmeierte.

Ja, das dürfte wohl stimmen.