Kann mein Nachbar meinen Bauantrag verhindern?
Folgende Situation: Wir bewohnen eine Hälfte eines Doppelhauses, welches mein Großvater gebaut hat. Die andere Hälfte wurde nach Fertigstellung verkauft. Wir haben uns dazu entschlossen unser Dachgeschoß auszubauen und auf beide Dachseiten Gauben zu bauen. Ich habe dann mit den Zeichnungen meines Architekten eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt gestellt. Das Bauamt hat allen Plänen zu 100% zugestimmt mit der Auflage das der Besitzer der anderen Hälfte den Plänen zustimmt. Die andere Hälfte des Hauses steht aber seit über einem Jahr leer und zum Verkauf. Der Besitzer möchte nun von mir, das ich seinem Makler die Pläne schicke um zu evaluieren welche Gefahren sich aus meinem Bauvorhaben ergeben könnten.
Laut Bauamt und meinem Architekten gibt es kein Baurechtlichen Gründe die gegen die Pläne sprechen und ca. 80% aller Baumaßnahmen die wir planen gehören zum Innenausbau.
Welche Gefahren meint er? Aus welchen Gründen kann er mir die Einverständnis verweigern? Und wenn er das tut, kann ich dagegen was unternehmen? Kann ich zur Not seine Einverständnis mit Rechtsmitteln erzwingen?
4 Antworten
prüfen lassen, abwarten...
kann sein, er hat "angst" daß man ins nachbargrundstück einsehen kann und Ihr euch dann beschwert, wenn der neue käufer anhänger des fkk ist...und so
Ich haette auch Angst, wenn mein Nachbar etwas an seiner Haushaelfte veraendern wuerde. Ich denke schon, dass er einen Einblick bekommen muss. Aber da alles genehmigt worden ist, wird er sicherlich nicht viele Einwaende haben koennen. Erst einmal abwarten!
Diese Art Zustimmung des Bauamtes ist verwunderlich! Da schiebt doch der Sachbeamte des Bauamtes eine verantwortliche Entscheidung vor sich her, weil er die aus unerfindlichen Gründen nicht treffen will. Euer Architekt sollte mal den Bauamtsleiter fragen und sich in dieser Richtung schlau machen.
Sollte die Statik nicht bei den Umbaumaßnahmen zu Schäden an der zweiten Doppelhaushälfte führen, sollte ein Hausbesitzer die Gauben setzen dürfen. Baumaßnahmen im Innenbereich gehen den Nachbarn nichts an. Wegen der Gauben könnte er vielleicht verkaufstechnische Nachteile für seine Doppelhaushälfte argwöhnen.
also das bauamt macht den bauantrag von der zustimmung des nachbarn abhängig weil die gauben größer sind als normal aber trotzdem den baubestimmungen entsprechen. und ja ich halte einen abstand zur anderen haushälfte (obwohl es dafür keine bestimmungen gibt, laut bauamt)
Ich glaub schon, daß Ihr nicht alles machen könnt, was Ihr wollt. Auch nicht wenn Ihr Druck macht.
Hoppla :-) Entschuldigung :-) Ich dachte, Du hast die Auflage bekommen, daß der Nachbar zustimmen muß?! Egal, schade um die Zeit ;-)
frage richtig lesen... das ich nicht machen kann was ich will ist mir klar und außerdem hätte mich das bauamt doch schon daraufhingewiesen wenn ich was planen würde was ich nicht darf