Auszug aus WG: Wie Berechnung von Auszahlung für gemeinsame Anschaffungen?

2 Antworten

Da die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, wird der Wert der Gegenstände um die Hälfte gesunken sein.

Schaut doch bei ebay nach, wie vergleichbare Gegenstände verkauft worden sind.

Bei ebaykleinanzeigen stehen zwar vielleicht mehr Artikel zur Auswahl, allerdings werden die angegebenen Verkaufspreise selten so erzielt.

Angenommen Du ermittelst einen Wert von 1200,- dann teilst Du den Betrag durch den Anteil, den Du bezahlt hast abzüglich von 10% Deines Nutzungsvorteils für die 2 Jahre, 5% pro Jahr ...Bei Komplettabschreibung von 20 Jahren....

Somit würde Dir eine Auszahlung von 360,- zustehen.

Dein Nutzungsvorteil müsste aber bei ca. 20% liegen, der abgezogen werden sollte.




Zuerst einmal würde ich schauen was gebrauchte Geräte vom gleichem Typ kosten.

Die Summe dann durch drei teilen und ein Drittel für Dich als Zahlung +- 10 % verlangen. 

Oder man könnte schauen welches Gerät wie viel gekostet hat und jeder nennt dann bestimmte Geräte sein Eigentum, so das jeder den gleichen Gegenwert hat.

Z.B sollten Sofa,Herd und Spülmaschine ungefähr den gleichen Betrag gekostet haben, so müsste man sich nur einigen wer welches Teil bekommt.

Ist ein Teil etwas mehr wert, dann sollte derjenige der dieses Teil bekommt die Differenz an die Anderen bezahlen.

LG

johnnymcmuff